Neue Kompetenz für das Fedpol im Kampf gegen Menschenhandel
Der Bundesrat ermöglicht ab dem 1. August die anonymisierte Auswertung von Menschenhandel-Urteilen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Polizei darf Urteile zum Menschenhandel anonym auswerten.
- Die Anpassung der Verordnung dient der effektiveren Bekämpfung des Menschenhandels.
- Die Verordnung tritt am 1. August in Kraft.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) kann Urteile von Strafgerichten zum Menschenhandel künftig in anonymisierter Form auswerten. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die entsprechende Verordnung angepasst.
Menschenhandel effektiver bekämpfen
Dank der Analysen könnten die Strafverfolgungsbehörden besser auf aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung in der Schweiz reagieren. Ausserdem können sie Menschenhandel effektiver bekämpfen, schrieb die Landesregierung am Freitag in einer Mitteilung.
Mit der Verordnungsanpassung setzt der Bundesrat eine Massnahme aus dem dritten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel um. Sie tritt am 1. August in Kraft.