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Bundesrat beendet Notrechts-Regime ab dem 19. Juni

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Bern,

Der Bundesrat hat enscheiden, die «ausserordentliche Lage» zu beenden. Campings und Kinos dürfen öffnen, Events bis zu 300 Personen werden erlaubt.

Coronavirus Bundesrat
Guy Parmelin, Simonetta Sommaruga und Alain Berset sprechen an einer Medienkonferenz zum Coronavirus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat enscheiden, die «ausserordentliche Lage» ab dem 19. Juni zu beenden.
  • Bergbahnen, Campings und Kinos dürfen am 6. Juni den Betrieb aufnehmen.
  • Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, die neue Grenze beträgt 30 Personen.

Die Schweiz macht einen grossen Schritt Richtung Normalität: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die «ausserordentliche Lage» zu beenden. Bergbahnen, Campings und Kinos dürfen den Betrieb aufnehmen, Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind wieder erlaubt.

Wenig spürbar, doch von grosser Symbolkraft ist die Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat diese am 16. März ausgerufen und damit die Grundlage für den Erlass von Notrecht geschaffen.

«Besondere Lage» ab 19. Juni

Am 19. Juni wird dieses Regime beendet, es gilt die «besondere Lage», bei der auch die Kantone wieder ein Wort mitzureden haben. Das bereits geltende Notrecht bleibt vorläufig in Kraft.

Auch in den Alltag kehrt die Normalität schrittweise zurück, und zwar rascher als geplant. In den vergangenen Wochen hatte der Bundesrat bereits die Öffnung von Geschäften, Restaurants, Dienstleistern und Schulen erlaubt.

Nun fallen weitere Einschränkungen: Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können. Ursprünglich hatte der Bundesrat den 8. Juni als Stichtag genannt.

Sommer Campingplätze Coronavirus
Ein Campingplatz. (Symbolbild) - dpa

Von den Lockerungen profitieren zum Beispiel Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater. Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.

Entscheid für Sport-Fans am 24. Juni

Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden.

Wann Veranstaltungen bis 1000 Personen zugelassen werden, entscheidet der Bundesrat am 24. Juni. Das betrifft insbesondere Sportveranstaltungen.

corona
Borussia Mönchengladbach - Bayer Leverkusen, 27. Spieltag im Stadion im Borussia-Park. Wegen Coronavirus gibt es in der Bundesliga akutell Gesiterspiele. In der Schweiz wird bald entschieden - dpa

Die epidemiologische Situation erlaubt dem Bundesrat, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen rascher zu lockern als ursprünglich geplant. Nach über 1500 täglichen Neuansteckungen im März waren die Fallzahlen über die vergangenen Wochen hinweg stetig gesunken. In den vergangenen Tagen wurden jeweils unter 20 neue Fälle registriert.

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