Bundesrat befürwortet Änderungen beim Familiennachzug
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats schlägt die Änderung des Status der Schutzbedürftigkeit vor. Der Bundesrat ist skeptisch, aber einverstanden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Status der Schutzbedürftigkeit in der Schweiz soll eine Änderung erhalten.
- Mit dem Status soll man künftig drei Jahre auf einen Familiennachzug warten müssen.
- Mit der Änderung soll das Schweizer Asylsystem entlastet werden.
Schutzbedürftige Personen sollen ihre Familien erst nach drei Jahren in die Schweiz holen dürfen – gleich wie vorläufig aufgenommene Personen. Der Bundesrat zeigt sich trotz Skepsis einverstanden mit einer Gesetzesänderung.
Er beantragt dem Parlament, der Vorlage zuzustimmen, wie er am Mittwoch mitteilte. Ausgearbeitet hat diese die Staatspolitische Kommission des Ständerates, auf Basis einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Ständerates Philipp Müller (FDP).
Die Kommission schlägt vor, den Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) zu ändern. Schutzbedürftige sollen künftig erst nach drei Jahren ein Gesuch auf Familiennachzug stellen dürfen. Ausserdem sollen an sie die gleichen Integrationsanforderungen gestellt werden wie an vorläufig Aufgenommene.
Anwendung des S-Status erleichtern
Nach geltenden Recht haben Personen mit S-Status wie anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenführung. Das ist einer der Gründe, warum der S-Status bisher nicht angewendet wurde. Deshalb hält die Kommission die Anpassung für nötig.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll es den Bundesbehörden ermöglichen, Kriegsvertriebenen ohne Perspektive auf eine sofortige Heimkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren. Dabei soll das schweizerische Asylsystem nicht mit einem individuellen Asylverfahren belasten werden.
Sinnvolle Massnahme
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, er erachte die Änderung als sinnvolle Massnahme, um die Kohärenz beim Familiennachzug zu erhöhen. Ausserdem könnte sie einer möglichen Signalwirkung der Schweiz als Zielland entgegenwirken, falls die Schutzbedürftigenregelung angewendet würde.
Gleichzeitig mahnt der Bundesrat allerdings, die langfristigen Folgen nicht ausser Acht zu lassen. Bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes würden hängige Asylverfahren sistiert, gibt er zu bedenken. Die Betroffenen hätten fünf Jahre später die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Dadurch wäre mit einem beträchtlichen Mehraufwand im Asylverfahren zu rechnen.
Dass der Schutzbedürftigen-Status im Parlament überhaupt zum Thema wurde, hängt mit der Kritik am Status der vorläufigen Aufnahme zusammen. Parlamentarier schlugen vor, den S-Status als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Sie bemerkten dann aber, dass Schutzbedürftige beim Familiennachzug besser gestellt sind.