Bundesrat

Bundesrat für einfachere Sicherstellung elektronischer Beweismittel

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Die Strafverfolgungsbehörden sollen digitale Beweise effizienter sicherstellen können.

Informatikabteilung Kanton Aargau
Kabel an einem Server-Hub. (Symbolbild) - Keystone

In- und ausländische Strafverfolgungsbehörden sollen digitale Beweise in der Schweiz und im Ausland effizienter und zügiger sicherstellen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Justizdepartement beauftragt, entsprechende Gesetzesgrundlagen und eine engere Zusammenarbeit mit der EU zu prüfen.

Davon verspricht sich die Landesregierung eine verstärkte internationale Bekämpfung der Kriminalität. Grund für die anvisierten Schritte ist, dass sich elektronische Beweismittel häufig auf Servern im Ausland befinden.

Zugriff auf flüchtige Daten

Zudem sind solche Daten flüchtig und werden oft nicht permanent aufbewahrt. Für die Strafverfolgung ist damit ein schneller Zugriff zentral. Die EU ist in ihrem E-Evidence-Paket gesetzgeberisch tätig geworden. Die Schweiz verzichtete bisher auf eine Revision, was der Bundesrat ändern will.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll nun mit der EU Sondierungsgespräche aufnehmen und die Schaffung der nötigen Gesetzesgrundlagen prüfen.

Dabei muss es den schweizerischen Datenschutz und die Verfahrensrechte der Betroffenen berücksichtigen. Mit neuen Gesetzesgrundlagen will der Bundesrat auch die Rechtssicherheit von digitalen Diensten stärken.

Vermeidung von Konfliktsituationen

Insbesondere für Internetzugangsdienste wie Swisscom oder Sunrise und Kommunikationsdienste wie Protonmail sei die aktuelle Rechtslage unbefriedigend, konstatiert die Landesregierung.

Unter Umständen könnten ausländische Strafverfolger sie verpflichten, ihre Daten direkt herauszugeben. Damit könnten die Anbieter jedoch je nach Situation gegen Schweizer Recht verstossen. Der Bundesrat hält es deshalb für wichtig, den Austausch elektronischer Beweismittel nach rechtsstaatlichen Regeln zu erleichtern und Konfliktsituationen zu verhindern.

Elektronische Beweismittel – sogenannte E-Evidence – sind digitale Daten wie E-Mails, Textnachrichten oder Verkehrsdaten bei einer Straftat. In 80 Prozent der Kriminalfälle spielen sie bei der Aufdeckung und für die Bestrafung der Täterschaft eine massgebliche oder die entscheidende Rolle.

Kommentare

User #5617 (nicht angemeldet)

NEIN. Kein elektronischer Polizei- und Überwachungsstaat in CH !

User #5859 (nicht angemeldet)

Wenn die Polizei erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist tätig werden kann und man somit, wegen nicht mehr vorhandener Daten, meine Unschluld nicht belegen kann läuft etwas schief. So passiert bei Telefonbetrügern mit gespoofter Nummer. Der Beschuldigte, Inhaber der echten Nummer wurde vor Gericht gezerrt. Abgesehen davon das ich meine Unschuld nicht beweisen muss, sondern umgekehrt. Nur kann man sich nicht wehren, für Richter ist man dann vorverurteilt.

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