Bundesrat beschliesst Nachtragskredite für Ergänzungsleistungen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat gewährt Kredite für die IV-Ergänzungsleistungen.
- Im gleichen Atemzug will er auch die Revitalisierung von Gewässern fördern.
Der Bundesrat hat heute Freitag den zweiten Nachtrag zum Budget 2018 verabschiedet. Zur Hauptsache entfallen die Nachtragskredite auf die Ergänzungsleistungen zur IV von insgesamt 15 Millionen Franken.
Bei den Ergänzungsleistungen zur IV trägt der Bund einen Anteil von 5/8 an den Ausgaben für die Existenzsicherung von EL-Bezügerinnen und Bezügern. Die Erhebung bei den kantonalen Stellen zeige, dass der mutmassliche Bundesbeitrag über dem budgetierten Betrag liegen werde, schreibt das Finanzdepartement.
Der Bundesrat hat heute Freitag auch Nachtragskredite für die Revitalisierung von Gewässern von insgesamt 10,9 Millionen Franken beschlossen. Dieser Kredit sei nötig, damit weitere Rechnungen aus existierenden Verpflichtungen beglichen werden können. Der für 2018 budgetierte Kredit ist bereits vollständig ausgeschöpft. Der Mehrbedarf wird aber teilweise kompensiert.