Für die IV-Ergänzungsleistungen hat der Bundesrat Nachtragskredite beschlossen. Die Kredite belaufen sich auf 15 Millionen Franken.
Bundesratsfoto 2018
Das offizielle Bundesratsfoto 2018 mit Guy Parmelin, Simonetta Sommaruga, Ueli Maurer, Bundespräsident Alain Berset, Doris Leuthard, Johann Schneider-Ammann, Ignazio Cassis und Bundeskanzler Walter Thurnherr. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat gewährt Kredite für die IV-Ergänzungsleistungen.
  • Im gleichen Atemzug will er auch die Revitalisierung von Gewässern fördern.
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Der Bundesrat hat heute Freitag den zweiten Nachtrag zum Budget 2018 verabschiedet. Zur Hauptsache entfallen die Nachtragskredite auf die Ergänzungsleistungen zur IV von insgesamt 15 Millionen Franken.

Bei den Ergänzungsleistungen zur IV trägt der Bund einen Anteil von 5/8 an den Ausgaben für die Existenzsicherung von EL-Bezügerinnen und Bezügern. Die Erhebung bei den kantonalen Stellen zeige, dass der mutmassliche Bundesbeitrag über dem budgetierten Betrag liegen werde, schreibt das Finanzdepartement.

Der Bundesrat hat heute Freitag auch Nachtragskredite für die Revitalisierung von Gewässern von insgesamt 10,9 Millionen Franken beschlossen. Dieser Kredit sei nötig, damit weitere Rechnungen aus existierenden Verpflichtungen beglichen werden können. Der für 2018 budgetierte Kredit ist bereits vollständig ausgeschöpft. Der Mehrbedarf wird aber teilweise kompensiert.

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