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Bundesrat beschliesst neue Massnahmen gegen Antibiotika-Resistenzen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat neue Massnahmen gegen Antibiotika-Resistenzen beschlossen. Der Verwaltung werden mehr Möglichkeiten gegeben, den Einsatz zu senken.

Antibiotikaregeln in der Tiermedizin - Hühner im Stall
Massentierhaltung erleichtert es Keimen, resistent gegen Antibiotika zu werden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat gibt der Verwaltung mehr Möglichkeiten, den Antibiotika-Einsatz zu senken.
  • Jetzt können Behörden Praxen und Betriebe gezielt informieren.
  • Bei einem Verbrauch über dem Durchschnitt kann die Ursache abgeklärt werden.

Der Bundesrat will der Verwaltung mehr Möglichkeiten geben, den Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte und Tierhalter zu senken. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst. Die Massnahme ist Teil des Kampfs gegen Antibiotika-Resistenzen.

Neu können die Behörden Praxen und Betriebe gezielt informieren und bei einem Verbrauch über dem Durchschnitt die Ursachen abklären, wie die Landesregierung in ihrer Mitteilung schrieb. Vorgesehen sind auch Weiterbildungsmassnahmen.

antibiotika
Eine Petrischale mit MRSA-Keimen (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus), aufgenommen im Universitätsklinikum. Foto: Armin Weigel/dpa - dpa-infocom GmbH

Antibiotika-Resistenzen nähmen weltweit zu, begründete der Bundesrat seinen Entscheid. Sie seien eine der grössten Herausforderungen für die Gesundheit von Mensch und Tier. Man müsse deshalb sowohl dem Einsatz ungeeigneter Antibiotika als auch dem übermässigen Verbrauch entgegentreten.

Schon seit 2019 ist ein Informationssystem in Betrieb, in dem Tierärzte und Tierärztinnen alle Antibiotika erfassen, die sie verschreiben.

Elektronische Meldung soll künftig ausreichen

Ein weiteres Ziel der Verordnungsänderung ist, die Versorgung mit Arzneimitteln für Tiere sicherzustellen. Veterinäre brauchen deshalb künftig keine Sonderbewilligung des Heilmittelinstituts Swissmedic mehr, wenn sie Medikamente aus dem Ausland beziehen.

Stattdessen reicht meist eine elektronische Meldung ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus - sofern die Länder, in denen eingekauft wird, eine mit der Schweiz vergleichbare Tierarzneimittelkontrolle kennen. Die Bestimmungen darüber, welche Mittel unter welchen Bedingungen eingeführt werden dürfen, bleiben unverändert. Damit bleibe die Sicherheit gewährleistet, schrieb der Bundesrat.

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