Bundesrat führt Krisenstab wegen Energiemangel ein
Die drohende Energiemangellage könnte schwere Massnahmen hervorrufen. Der Bundesrat stellt deshalb einen Krisenstab für Kantone & Wirtschaft auf die Beine.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat stellt Kantonen und Wirtschaft eine eigene Anlaufstelle zur Verfügung.
- Zudem stellt er einen Krisenstab bei einer akuten Energiemangellage in Aussicht.
Die Massnahmen für den Fall einer Gas- und Strommangellage im Winter stehen. Konkret will der Bundesrat bestimmte Gasanlagen kappen sowie Verbote über nicht zwingend benötigte Stromanlagen aussprechen. Sollte dies nicht ausreichen, müssten zusätzlich auch Kontingentierungen verhängt werden.
Koordiniert werden diese Massnahmen über eine Krisenorganisation des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Sie wird ab dem 10. Oktober durch eine «Single Point of Contact» (SPOC) ergänzt, wie der Bundesrat heute Freitag mitteilt. Ziel dieser zusätzlichen Einheit ist es, alle Anfragen der Kantone und der Wirtschaftssektoren entgegenzunehmen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen können sich weiterhin an die Hotline richten.
Trotz dieses Schrittes betont Wirtschaftsminister Guy Parmelin an der Medienkonferenz: «Wir haben heute keine Mangellage. Und ich hoffe, dass wir auch nie in eine kommen werden.»
Krisenstab bei einer schweren Mangellage
Muss der Bundesrat aber tatsächlich Sparmassnahmen, Kontingentierung oder zentrale Angebotssteuerung verhängen, wird der Organisation zusätzlich noch ein Krisenstab gestellt. Dieser wird strategisch von Parmelin geführt, operationell vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.
Im Falle einer Mangellage in den Bereichen Gas, Mineralöl oder Strom sind die Wirtschaftsakteure dieser drei Sektoren zudem dazu angehalten, die Krisenstrukturen des Bundes in die drei bestehenden Organisationen KIO (Gas), OSTRAL (Strom) und CARBURA (Mineralöl) zu integrieren.
Diese drei Organisationen sind zusammen mit den Kantonen für die konkrete Umsetzung der von der Krisenorganisation beschlossenen Massnahmen zuständig.