Guy Parmelin hält heutige Wohnbauförderung für ausreichend
Nach Ansicht von Guy Parmelin reichen die heutigen Mittel für den gemeinnützigen Wohnungsbau aus. Er empfiehlt die entsprechende Initiative zur Ablehnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar kommt die Initiative für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau zur Abstimmung.
- Parlament und Bundesrat Parmelin lehnen die Initiative ab.
- Die bisherigen Massnahmen würden genügen, so der Wirtschaftsminister.
Der Bundesrat ist gegen die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Das Parlament hat die Mittel für den gemeinnützigen Wohnungsbau um 250 Millionen Franken aufgestockt. Nach Ansicht des von Bundesrat Guy Parmelin reicht das aus, wie er heute erklärte.
Das Volksbegehren des Mieterinnen- und Mieterverbands kommt am 9. Februar 2020 zur Abstimmung. Es verpflichtet den Bund, zusammen mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen zu fördern. Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein.
«Diese Initiative ist zu strikt», sagte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin heute Montag in Bern. In der Schweiz gebe es insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum. «Zum Beispiel diese zehn Prozent: Allgemein in der ganzen Schweiz dasselbe zu machen. Man riskiert zu investieren, wo es nicht nötig ist und in anderen Regionen haben wir dann vielleicht nicht genug Geld.»
Bundesrat hält die geforderten Markteingriffe für unnötig
Die Markteingriffe hätten gar negative Auswirkungen: Weil die Zehn-Prozent-Quote in den städtischen Gebieten mit hohem Bedarf nicht erreicht werden könne, müsste an Orten gebaut werden, wo bereits ein Überangebot bestehe.
In der Verfassung verankert
Der gemeinnützige Wohnungsbau ist schon heute in der Verfassung verankert. Nach Ansicht des Bundesrats hat sich die bisherige Förderung durch den Bund bewährt und soll weitergeführt werden. Ein Instrument ist der «Fonds de Roulement», aus dem Wohnbaugenossenschaften günstige Darlehen gewährt werden können.
Das Parlament hat diesen mit einem Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für 10 Jahre aufgestockt. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, sobald die Volksinitiative abgelehnt worden ist.
Die zusätzlichen Mittel erlauben es, die Förderung während der nächsten Jahre im heutigen Umfang weiterzuführen. Der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus von aktuell rund 4 Prozent könne damit gehalten werden, schreibt der Bundesrat. Um auf 10 Prozent zu kommen, wären nach seinen Berechnungen zusätzlich 120 Millionen Franken pro Jahr nötig.