Bundesrat harmonisiert Anforderungen an gymnasiale Maturität
Der Bundesrat hat die Anforderungen an die Maturität harmonisiert. Unter anderem wird die Mindestdauer für alle auf vier Jahre angesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat die Bestimmungen zur gymnasialen Matur vereinheitlicht.
- Neu sollen alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mindestens 4 Jahre die Schule besuchen.
In Gymnasien sollen die Unterrichtssprache und das Fach Mathematik gestärkt werden, Wirtschaft und Recht sowie Informatik zusätzlich als Grundlagenfächer angeboten und die Auswahl der Schwerpunktfächer erweitert werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Er verabschiedete eine entsprechende Revision der gymnasialen Maturität. Diese beinhaltet auch eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren zur Matur. Zudem sollen Schülerinnen- und Schüleraustausche gefördert werden.
Die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur gymnasialen Matur stammen aus dem Jahr 1995. Eine Aktualisierung sei nötig, um den Zugang zu Hochschulen langfristig zu gewährleisten, schrieb der Bundesrat. In der Vernehmlassung war die Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen positiv aufgenommen worden.
Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung sowie Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.