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Bundesrat lässt Kontingente für Drittstaaten-Angehörige unverändert

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Bern,

Die Kontingente für Drittstaaten-Angehörige bleiben 2021 unverändert. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

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In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lässt die Kontingente für Arbeitnehmer aus Drittstaaten unverändert.
  • Im nächsten Jahr können also erneut bis zu 4500 Arbeitskräfte rekrutiert werden.

Die Schweizer Unternehmen können auch im nächsten Jahr bis zu 8500 Spezialistinnen und Spezialisten sowie Fachkräfte aus Staaten ausserhalb von EU und Efta holen. Die Kontingente für Drittstaaten-Angehörige bleiben 2021 unverändert. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Im nächsten Jahr können also erneut bis zu 4500 Arbeitskräfte mit einer Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L aus Drittstaaten rekrutiert werden.

Unverändert bleiben auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU und der Efta, die in der Schweiz Einsätze von bis zu 90 respektive 120 Tagen leisten. 2021 stehen 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung. Die quartalsweise Vergabe soll beibehalten werden.

Da wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr angewendet wird, hat der Bundesrat für 2021 zudem vorübergehend ein separates Kontingent für britische Erwerbstätige festgelegt.

Im kommenden Jahr können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). Diese Höchstzahlen gelten vorerst für ein Jahr.

Der Bundesrat erklärte, sein Entscheid sei erfolgt nach Anhörung der Kantone und Sozialpartner sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Nachfrage seitens der Wirtschaft und der aktuellen Beanspruchung der Kontingente. «Damit soll dem wegen der Coronakrise derzeit besonders ausgeprägten Bedürfnis nach Kontinuität und Stabilität der Wirtschaft Rechnung getragen werden», schreibt die Landesregierung.

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