Bundesrat lehnt Kompromiss zu Geschäftsmieten ab
Auch den Kompromiss beim Erlass von Geschäftsmieten, auf den sich die Parlamentskommissionen geeinigt haben, lehnt der Bundesrat ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommissionen der Kammern haben sich auf einen Kompromiss bei Geschäftsmieten geeinigt.
- Dieser sieht vor, dass Geschäfte wegen der Corona-Krise nur 40% der Miete zahlen müssten.
- Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag aber weiterhin ab.
Der Bundesrat ist nach wie vor nicht bereit, eine Lösung für die umstrittenen Geschäftsmieten auszuarbeiten. Er lehnt den teilweisen Mieterlass für die vom Lockdown betroffene Betriebe ab, auf den sich die Parlamentskommissionen geeinigt haben.
In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu zwei Motionen bekräftigt der Bundesrat seine bisherige Haltung: Die komplexen mietrechtlichen Fragen liessen sich nicht durch vorübergehende Gesetzesanpassungen pauschal lösen, schreibt er. Die betroffenen Vertragsparteien sollten sich auf dem Verhandlungsweg auf Lösungen verständigen.
Der Bundesrat gesteht zwar ein, dass die mit den Motionen geforderten Massnahmen viele KMU und Selbständige entlasten würden. Dagegen sprechen für die Regierung aber der staatliche Eingriff in bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen Privaten, die pauschale Lösung, die Gefahr der Rechtsunsicherheit, Abgrenzungsfragen und der administrative Aufwand.
Lösung «allenfalls später»
Mit der schrittweisen Öffnung zahlreicher Geschäfte dürfte sich die Situation entspannen, so dass keine übereilten Massnahmen nötig seien, schreibt der Bundesrat. Massnahmen könnten auch später noch geprüft werden, falls das laufende Monitoring bei den Geschäftsmieten Handlungsbedarf zeige.
Die Geschäftsmieten waren das umstrittenste Thema der ausserordentlichen Corona-Session von Anfang Mai. Eine Lösung kam damals nicht zustande. Mit den Motionen kommt das Problem der Geschäftsmieten in der Sommersession wieder aufs Tapet.
Hilfe für KMU
Auf diese haben sich die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat nach wochenlangem Ringen verständigt: Wer sein Geschäft schliessen musste, soll dem Vermieter nur 40 Prozent der Miete zahlen müssen, fordern die gleich lautenden Vorstösse. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter selber tragen. Das soll für Mieten bis höchsten 20'000 Franken gelten.
Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten - falls sie keine einvernehmliche Lösung finden, müssen sie allenfalls vor Gericht ziehen. Für Vermieter soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden.
Arbeit für Gerichte
Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Nach Ansicht des Mieterverbands handelt es sich bei einer behördlichen Schliessung zur Pandemiebekämpfung nämlich für einen Mangel der Mietsache, für die der Vermieter aufzukommen hat. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert.