Nationalrat bevorzugt Pauschallösung bei Geschäftsmieten
Die Räte sind uneinig, wie mit den Mieten von Geschäften zu verfahren ist, die wegen der Corona-Epidemie schliessen mussten. Der Ständerat will einen teilweisen Mieterlass für kleinere Betriebe, der Nationalrat ist für eine Pauschallösung. Der Ausgang ist offen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer hat am Dienstag eine Motion ihrer Wirtschaftskommission mit 103 zu 77 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen.
Diese verlangt, dass Betreiber von Restaurants und weiteren vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden während der Zeit, in welcher sie aufgrund der behördlichen Massnahmen geschlossen bleiben müssen.
Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds für Vermieter geschaffen werden, die aufgrund des teilweisen Mieterlasses in ihrer Existenz bedroht wären. Dieser Fonds soll mit einem Betrag von 20 Millionen Franken geäufnet werden.
Der Ständerat hatte am Montag eine andere Lösung vorgeschlagen. Er wollte nur kleineren Betrieben helfen. Es hätte ein zweimonatiger Mieterlass für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende gegolten, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt. Bei höheren Mieten soll der Bund einen Drittel übernehmen, sofern sich die Parteien auf eine Mitzinsreduktion einigen.
Streit zwischen Mietern und Vermietern brodelt seit Wochen
Dieser Vorschlag wurde vom Nationalrat stillschweigend abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Ob die vom Nationalrat vorgeschlagene Pauschallösung im Ständerat erfolgreich ist, ist ebenfalls fraglich. Eine Mehrheit der kleinen Kammer hatte sich am Montag negativ über den Vorschlag geäussert.
Es ist also möglich, dass während der ausserordentlichen Session in der Frage der Geschäftsmieten keine Lösung gefunden wird. Roger Nordmann (SP/VD) warnte vor diesem Szenario: «Das Schlimmste wären zwei Lösungsvorschläge, von denen keiner mehrheitsfähig ist.»
Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne ihrer Angestellten mit Kurzarbeitsentschädigungen decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande.
Nachzahlfrist wurde auf drei Monate verlängert
Der Bundesrat hat bisher lediglich die Nachfrist für die Bezahlung fälliger Mieten auf drei Monate verlängert. Ein verordneter Mietzinserlass stelle aber einen weitreichenden staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse von Privaten dar, wie Wirtschaftsminister Parmelin sagte.
Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss.