Bundesrat lehnt weitere Massnahmen gegen kriminelle Hacker ab
Der Nationalrat will eine bessere Regulierung im Bereich der Kryptowährungen, um die Finanzflüsse von Hackerbanden zu unterbrechen. Der Bundesrat winkt ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Nationalräte setzen sich für einen Unterbruch der Finanzflüsse krimineller Hacker ein.
- Der Bundesrat ist jedoch nicht derselben Meinung.
- Dieser habe bereits im Geldwäschereigesetz Massnahmen getroffen.
Nationalräte aller sechs Fraktionen wollen die Finanzflüsse von kriminellen Hackerbanden unterbrechen. Dazu sehen sie eine bessere Regulierung im Bereich der Kryptowährungen vor. Der Bundesrat winkt jedoch ab.
Er habe beispielsweise im Geldwäschereigesetz und in der dazugehörigen Verordnung bereits Massnahmen getroffen. Dies, um die Risiken im Bereich der Kryptowährungen einzudämmen. So heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Bundesrats auf eine Motion von Roger Nordmann (SP/VD).
Die Bestimmungen des Finanzmarktrechts gälten in der Schweiz grundsätzlich ungeachtet der verwendeten Technologien.
Zufluchtsorte für Kriminelle sollen vermieden werden
Die Geldwäschereiverordnung schreibe den Finanzintermediären vor, bei grenzüberschreitenden Geldüberweisungen Angaben zum Auftraggeber und zur begünstigten Person zu machen. Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma gelte diese Vorschrift auch für alle Überweisungen von Kryptowährungen.
Zudem schreibt der Bundesrat, dass im Bereich der Kryptowährungen nicht die Revision des Standards die grösste Herausforderung darstelle. Viel mehr sei seine Umsetzung auf internationaler Ebene herausfordernd. Damit sollten Rechtslücken und Zufluchtsorte für die Kriminellen vermieden werden.
Hacker fordern zunehmend Lösegeld in Kryptowährung
Motionär Nordmann und 28 Mitunterzeichnende seines Vorstosses sehen jedoch Handlungsbedarf. Immer öfter sei das Ziel von kriminellen Hackern, Lösegelder einzukassieren, die in Kryptowährungen zu bezahlen sind. Deshalb müssten die Finanzflüsse dieser Banden unterbrochen werden, begründet Nordmann seine Motion.
Künftig solle es deshalb nicht mehr möglich sein, die Identität der Personen, die die Lösegeldzahlungen erhalten, zu verschleiern. Dieses Verbot solle auch für ausländische Tochterunternehmen von Instituten gelten, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Ausserdem für Anbieter von Kryptowährungen, die im Ausland ansässig sind oder deren Sitz nicht bekannt oder nicht bestimmbar ist.