Immobilien: Haus geerbt – das gilt es jetzt zu beachten!
Viele Schweizerinnen und Schweizer erben Immobilien. Lesen Sie deshalb hier, was Sie in einem solchen Fall alles beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz rund 88 Milliarden Franken vererbt.
- Oft sind auch Häuser unter dem Erbe, was viel Arbeit bedeutet.
- Wir verraten, welche Punkte Sie in einem solchen Fall beachten müssen.
Die Schweiz ist ein sehr reiches Land. Vor allem die sogenannte Boomer-Generation konnte ein bis dahin ungeahntes Vermögen aufbauen. Dies macht sich nun auch darin bemerkbar, dass Jahr für Jahr höhere Summen vererbt werden.
2022 waren es laut der Erbschaftsstudie der ZHAW insgesamt 88 Milliarden Franken. Immobilien – deren Preise ebenfalls in die Höhe geschossen sind – hatten daran einen wesentlichen Anteil.
Das Erbe annehmen: Ja oder Nein?
Im Idealfall wissen Sie bereits, dass Sie Ihr Elternhaus erben werden. Ihre Eltern (oder noch lebende Elternteil) hat mit Ihnen die Details besprochen und Sie haben alle wichtigen Informationen zur Hand. Dann können Sie das Erbe in der Regel beruhigt annehmen und den Erbschein beantragen.
Sind die Vermögenswerte dagegen unklar, sollten Sie diese zunächst prüfen lassen. Sonst kann es sein, dass Sie neben der Immobilie auch hohe Schulden erben. Im schlimmsten Fall übersteigen die Schulden den Nachlass – Sie müssen draufzahlen.

In diesem Fall sollten Sie das Erbe ausschlagen. Dies muss innert drei Monaten erfolgen. Schicken Sie diese Mitteilung schriftlich per Einschreiben an die zuständige Behörde am Wohnsitz der verstorbenen Person.
Haben Sie die Frist verpasst, weil Sie zu spät von den Schulden erfahren können, können Sie das Erbe noch anfechten. Allerdings nur, wenn Sie noch keinen Erbschein beantragt haben.
Immobilien: Der Erbschein
Meist erfahren Sie über ein schriftliches Testament oder einen Erbvertrag von Ihrem Erbe. Wenn Sie das Erbe annehmen, müssen Sie nun den Erbschein bestellen. Damit beweisen Sie, dass Sie Anspruch auf das Erbe haben. Sie können die geerbte Immobilie jetzt auf Ihren Namen überschreiben lassen.

Für die Beantragung benötigen Sie eine Kopie des Todesscheins, einen Auszug aus dem Zivilstandsregister und Ihre Annahmeerklärung. In der Regel wird Ihnen der Notar, der das Testament eröffnet hat oder der den Erbvertrag aufgesetzt hat, dabei helfen.
So geht es nach dem Erbschein weiter
Mit dem Erbschein haben Sie die Immobilie auf Ihren Namen überschreiben lassen. Was Sie jetzt damit tun, ist Ihre eigene Entscheidung. Vielleicht warten Sie schon länger darauf, das Haus endlich selbst bewohnen zu können. Dies ist für Menschen attraktiv, die in kleinen Wohnungen leben und sich den Kauf eines grösseren Hauses nicht leisten können.
Möchten Sie geerbte Immobilien nicht selbst bewohnen, aber auch aus sentimentalen Gründen nicht verlieren, können Sie es vermieten. Hat das Haus keinen sentimentalen Wert für Sie, empfiehlt sich der Verkauf. Mit dem Geld können Sie dann Ihre Wunschimmobilie anderswo finanzieren oder sich andere Träume erfüllen.

Wichtig ist jedoch in allen Fällen, dass Sie den Zustand der Immobilie sorgfältig überprüfen. Haben Ihre Eltern über viele Jahre kaum Modernisierungen durchgeführt, kommen hohe Kosten auf Sie zu.
Hier kann es sinnvoller sein, das Haus günstig zu verkaufen, damit es der Käufer selbst modernisiert. Sie erhalten zwar weniger Geld, sparen sich aber viele Monate Ärger rund um die Renovierungsarbeiten.
Wenn Sie nicht alleine erben: die Erbengemeinschaft
Viele Eltern und andere Erblasser verteilen ihren Besitz im Testament auf mehrere Erben. Dann kann es sein, dass ein Kind die Immobilie erbt.
Das zweite Kind das Vermögen auf dem Konto und das dritte Kind Wertgegenstände wie Schmuck und Autos. Oft sind auch andere Verwandte beteiligt. Gibt es mehrere Erben, ist die Sprache von einer Erbengemeinschaft.

Gerade bei Immobilien kann dies leicht zu Problemen führen, wenn nicht eine einzige Person als Erbe bestimmt wurde. Die einfachste Lösung ist meist, die Liegenschaft zu liquidieren und den Erlös aufzuteilen.
Alternativ kann eine fortgesetzte Erbengemeinschaft gebildet werden. Die Erben können Immobilien dann vermieten und sich die Einkünfte teilen. Wichtig für Erbengemeinschaften: Jede Person muss einzeln einen Erbschein beantragen.