Bundesrat möchte OECD-Mindeststeuer übernehmen
Die OECD- und G20-Staaten haben sich auf eine Mindeststeuer für Unternehmen geeinigt. Der Bundesrat will diese per Verfassungsänderung nun auch implementieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund möchte die Unternehmen-Mindeststeuer der OECD-Staaten einführen.
- Dafür muss eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden, worüber die Bevölkerung abstimmt.
- Die Mindeststeuer wäre 15 Prozent für internationale Konzerne mit Umsätzen über 750 Mio.
Gestern an seiner Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Mindeststeuer für international tätige Unternehmen umzusetzen. Diese Mindeststeuer wurde von den OECD- und G20-Staaten vereinbart. Es handelt sich um eine Besteuerung von 15 Prozent bei einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr.
In der Schweiz benötigt für eine Einführung einer solchen Steuer eine Verfassungsänderung. Damit kann die Bevölkerung über das Anliegen abstimmen. Eine temporäre Verordnung soll aber für das Inkrafttreten der Mindeststeuer am 1. Januar 2024 sorgen. Der Grund für die temporäre Verordnung sei der Zeitdruck, den die OECD-Staaten machten.
Das Parlament müsse die Vorlage dieses Jahr behandeln, damit die Stimmbevölkerung im Juni 2023 abstimmen könne. Das Vorgehen habe aber gewisse Vorteile: Die OECD liefere laufend Details zur Umsetzung, und die Verordnung könne dieses und nächstes Jahr ständig aktualisiert werden.
Bundesrat Maurer: «Es ist reiner Selbstnutzen»
Sollte ein Land an tiefere Steuern festhalten, könnten die anderen Staaten die Unternehmen stärker besteuern. Für den Bundesrat aber stellt die Übernahme der Mindeststeuer einen Schutz für die Grosskonzerne dar: Es werde so sichergestellt, dass die Unternehmen nicht in ausländische Verfahren verwickelt würden.
Aber nicht nur: «Wenn schon 15 Prozent erhoben werden müssen, dann wollen wir das in der Schweiz erheben», sagt Maurer an der Medienkonferenz. Es sei reiner Selbstnutzen, diese Mindestbesteuerung auch umzusetzen.
Dafür würden «gewisse Unternehmen» höher belastet, so der Bundesrat. Ueli Maurer geht von 2000 bis 2500 Unternehmen aus. Die Schweiz erhalten jedoch «finanzpolitischen Spielraum, um einem möglichen Verlust der Standortattraktivität entgegenzuwirken».
Rund 20 Kantone bekämen Mehreinnahmen
Die Kantone müssten die Steuer beheben, so Maurer. Gegenüber der OECD werde aber der Bund die Schweiz vertreten. Die erhöhten Steuereinnahmen einiger Kantone würden dann ordentlich über den Finanzausgleich verarbeitet. Konkrete Zahlen zu den Mehreinnahmen könne das Eidgenössische Finanzdepartement noch nicht bekannt geben.
Für die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) ist die Mindeststeuer eine Herausforderung. Aus reiner technischer Sicht wären die Kantone unterschiedlich betroffen, so Kaspar Michel, Präsident der FDK. Deswegen könnten die Kantone auch eigenständig Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität verabschieden.
Gegen 20 Kantone würden Mehreinnahmen machen, schätzt das Eidgenössische Finanzdepartement. Diese würden sie idealerweise wiederum in die Attraktivität und in den Arbeitsmarkt investieren.