Globale Mindeststeuer: EU startet Gesetzgebungs-Prozess
Die EU will global agierende Unternehmen mit einem Satz von 15 Prozent besteuern. Damit will sie Steuerflucht verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Umsatz will die EU global besteuern.
- Diese Steuer soll mindestens 15 Prozent betragen.
- Gleichzeitig will die EU gegen Steueroasen und -schlupflöcher vorgehen.
Die EU unternimmt erste konkrete Schritte zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer. Am Mittwoch stellte die zuständige Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vor. Dieser soll die ehrgeizige internationale Steuerreform umsetzen.
Auf die hat sich die EU mit über 130 anderen Ländern geeinigt. Gleichzeitig will die Kommission gegen sogenannte Briefkastenfirmen vorgehen, mit denen hohe Steuern umschifft werden können.
Steuer von mindestens 15 Prozent
Mit dem Gesetzesvorschlag zur Mindeststeuer ist die EU nach Angaben der Kommission weltweit Vorreiter. Ziel der Reform ist es vor allem, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen deswegen mindestens 15 Prozent Steuern zahlen.
Zahlt ein Unternehmen mit seiner Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einkassieren. Der Vorschlag muss von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden.
Europa-CDU begrüsst globale Steuer
Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) begrüsste den Vorschlag. «Einige Mitgliedstaaten haben es sich zum Geschäftsmodell gemacht, einen sicheren Hafen für Briefkastenfirmen zu bieten. Und damit anderen EU-Staaten die steuerliche Bemessungsgrundlage abzugraben. Diese Praxis muss ein Ende haben», sagte er.