Bundesrat passt maximale Innenraum-Temperatur auf 20 Grad an
Das Wichtigste in Kürze
- Im Falle einer Gasmangellage will der Bundesrat bereit sein und Massnahmen ergreifen.
- Die Regierung hat nun die Verordnungen den Vernehmlassungsresultaten angepasst.
- So soll die maximale Innentemperatur neu höher sein als 19 Grad Celsius.
113 Stellungnahmen zur Verordnung im Falle einer Gasmangellage hat der Bund erhalten: Kantone, Gewerkschaften, Verbände und Privatpersonen konnten sich alle äussern. Der Bundesrat hat heute entschieden, die Entwürfe anpassen zu wollen. Aber: «Diese Verordnungsprojekte sind nicht in Stein gemeisselt», so Guy Parmelin an der Medienkonferenz.
Niemand wisse, wie eine echte Mangellage aussehen könnte, auch, weil ihr Eintreffen Stand heute unwahrscheinlich wäre. Die Verordnungen seien also mehr eine Planungsgrundlage, die noch angepasst werden könnten. «Wir sind bereit für alle Fälle und bleiben flexibel», so der Wirtschaftsminister.
Bundesrat genehmigt 20 Grad
Neu könnte die maximal zulässige Temperatur in Innenräumen nicht mehr 19, sondern 20 Grad betragen. Die Gewerkschaft Travailsuisse und der Mieterverband hatten sich diese Anpassung gewünscht. Von der 20-Grad-Regel ausgenommen sind nach wie vor Pflegeeinrichtungen und Spitäler.
Präzisiert wurde auch, wer die Verantwortung für die Temperatur trage: Sofern die Mieterinnen und Mieter ihre Temperatur selber kontrollieren könnten, seien sie verantwortlich. Die 20 Grad Celsius seien eine «Standard-Regelung», so Parmelin, also einfacher umzusetzen als 19 Grad.
Wer gegen diese Regelung verstosse, könnte verfolgt werden: So will es das Landesversorgungsgesetz. Unklar ist bis anhin aber, ob Verstösse mit einer Ordnungsbusse bestraft werden oder nicht. Dies will der Bundesrat bis Ende Januar 2023 klären.
Für die Überprüfung der Einhaltung werde es Stichprobenkontrollen geben. Dafür seien aber die Kantone zuständig, wie während der Covid-Pandemie. Der Bund wolle nicht zu einem Polizeistaat werden, betonte Parmelin.
Unangetastet bleibt das Heizverbot von Schwimm- und Wellnessbädern und leerstehenden Wohngebäuden. Das gilt auch für Zweit- oder Ferienwohnungen, die nicht benützt werden: Hier gebe es viel Einsparpotenzial.
Verbände-Forderungen werden nicht übernommen
Die Verbände – unter anderem Economiesuisse, Gewerbeverband, Arbeitgeberverband – wünschten sich zudem mehrere Ausnahmen im Falle einer Kontingentierung von Gas: So etwa Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Gefängnisse oder kritische Infrastruktur. Der Gewerbeverband wollte zudem auch Privathaushalte von Kontingentierungen betroffen machen.
Der Bundesrat hat sich aber dagegen entschieden, diesen Wünschen Folge zu leisten. Die Wirksamkeit der Kontingentierung würde sonst gefährdet, so die Erklärung. Es könnte notwendig sein, bei einer «kurzfristig eintretenden schweren Mangellage» eine Sofortkontingentierung einzusetzen.
Ziel dieser Massnahme sei es, für Netzstabilität zu sorgen und auch den Gashandel zu ermöglichen. Damit könnten Schäden in der Wirtschaft vermieden werden. Neu will der Bundesrat zudem prüfen, ob und wie Grossverbraucher kurzfristig abgeschaltet werden könnten. Ein neues Instrument hierfür sei in der Konsultation vorgeschlagen worden.
Zuerst müsse das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zwei Sachen prüfen: Abgeltungsmöglichkeiten und die Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Gastarife. Fest steht aber, dass Interesse an diesem Instrument besteht, weil dadurch grosse Energiemengen gespart werden können.
Bereitet Ihnen eine mögliche Gasmangellage Sorgen?
Die Verordnungsentwürfe werden erst in Kraft gesetzt, wenn eine Gasmangellage eintrifft. Veröffentlicht werden sie aber jetzt schon, damit sich Betroffene gut vorbereiten können. Nicht angepasst wurde die Verordnung über die Umschaltung von Zweistoffanlagen, da sie begrüsst wurde, sagt der Bundesrat.