Bundesrat plant Verbot der Hamas in der Schweiz
Der Bundesrat hat beschlossen, ein Gesetz zum Verbot der Hamas in der Schweiz vorzuschlagen. Dieser Schritt folgt auf die Terroranschläge vom 7. Oktober.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fahrwasser der Terroranschläge vom 7. Oktober will der Bundesrat die Hamas verbieten.
- Schon am 11. Oktober hatte der Bundesrat die Hamas als Terrororganisation bezeichnet.
- Jetzt gibt die Landesregierung ein Gesetz über das Verbot der Organisation in Auftrag.
Bereits vier Tage nach den Terroranschlägen vom 7. Oktober hat der Bundesrat dei Ansicht vertreten, dass die Hamas als Terrororganisation einzustufen sei. Heute hat die Landesregierung beschlossen, ein Gesetz zum Verbot der Organisation Hamas in der Schweiz vorzuschlagen.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Verteidigungsdepartement (VBS) wurden beauftragt, einen Entwurf für dieses Bundesgesetz zu erstellen.
Mit diesem Gesetz sollen die Behörden mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet werden, um gegen mögliche Hamas-Aktivitäten oder Hamas-Unterstützer vorzugehen. Bis das Gesetz in Kraft treten wird, dürfte es allerdings noch Monate dauern.
Finanzströme für drei NGOs eingefroren
Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Diese geschah in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA.
Von elf überprüften NGOs haben acht keine Unregelmässigkeiten gezeigt und ihre Verträge werden fortgesetzt. Bei drei NGOs wurden jedoch Verstösse festgestellt, was zur Beendigung ihrer Zusammenarbeit führt.
Bundesrat verurteilt Terroranschläge und betont humanitäres Völkerrecht
Der Bundesrat hat die Terroranschläge der Hamas erneut scharf verurteilt. Die Landesregierung bedauere zutiefst den Verlust von Tausenden von Zivilisten in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 7. Oktober 2023.
Der Bundesrat betonte auch das Recht Israels auf Verteidigung und Sicherheit. Gleichzeitig erinnerte er jedoch alle Parteien an ihre Pflicht, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen unterstrich der Bundesrat die Notwendigkeit eines ungehinderten humanitären Zugangs.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Region
Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat zusätzlich weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe in der Region.
Er betonte auch, dass eine Wiederherstellung eines politischen Rahmens in der Region auf Basis einer Zwei-Staaten-Lösung entscheidend ist. Nur so könnten Frieden, Sicherheit und Würde für beide Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden.