Bundesrat präsentiert Alternative zu Ärztestopp
Der provisorische Ärztestopp soll abgelöst werden: Der Bundesrat hat dazu einen Vorschlag eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl der zugelassenen Ärzte soll ein regional errechneter Versorgungsgrad entschieden.
- Mit diesem Vorschlag will der Bundesrat den provisorischen Ärztestopp ablösen.
Wie viele Ärztinnen und Ärzte in einem Kanton zugelassen werden, soll künftig ein regional errechneter Versorgungsgrad entscheiden. Das ist der Vorschlag des Bundesrats. In der Sommersession hatten sich die eidgenössischen Räte auf eine neue und unbefristete Lösung verständigt. Diese soll den provisorischen Ärztestopp ablösen.
Sie entschieden: In Zukunft könnten die Kantone bestimmen, ob sie für bestimmte Fachgebiete oder Regionen die Zahl der Ärzte beschränken wollen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Kriterien und die methodischen Grundsätze festzulegen.
Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Höchstzahl der zugelassenen Ärzte auf der Ermittlung eines regionalen Versorgungsgrads beruht. Übersteigt eine Region oder ein Kanton diesen Grad, sollen die Neuzulassungen beschränkt werden.
Bundesrat erhöht Qualitätsanforderungen
Der Bundesrat erhöht laut Mitteilung ausserdem die Qualitätsanforderungen für eine Zulassung: Ärztinnen und Ärzte, die Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen wollen, müssen mindestens drei Jahre in der Schweiz an einer anerkannten Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Sie müssen elektronische Patientendossiers führen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, alle zugelassenen Ärzte zu registrieren.
Laut Bundesrat muss die Einführung eines regional errechneten Versorgungsgrads als Kriterium für die Höchstzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte bis am 1. Juli 2021 abgeschlossen sein. Dann läuft der zuletzt verlängerte Ärztestopp aus.
Kostensteigerung im Gesundheitswesen bremsen
Der provisorische Ärztestopp gilt in der Schweiz seit Jahren. Der Bundesrat hatte die Massnahme 2001 auf dem Verordnungsweg eingeführt. Der Bundesrat wollte mit der Massnahme die Kostensteigerung im Gesundheitswesen bremsen. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien.
Die Massnahme des Bundesrats galt nur befristet. Die Idee war, das Problem der Gesundheitskosten auf dem normalen Weg der Gesetzgebung in den Griff zu bekommen. Dies erwies sich in der Folge aber als schwierig.
Ärztestopp war umstritten
Deshalb wurde die Verordnung des Bundesrats schliesslich in ein Gesetz überführt. Dieses Gesetz gilt allerdings auch befristet. Der Ärztestopp wurde in der Folge mehrmals verlängert - zuletzt von 2019 bis 2021.
Der Ärztestopp des Bundesrats war umstritten. So wurden den Kantonen in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausnahmen genehmigt. Um einen drohenden Ärztemangel in der Grundversorgung zu verhindern, beschlossen National- und Ständerat im Sommer 2010: Allgemeinmediziner, praktische Ärzte, Internisten sowie Kinderärzte seien von den Beschränkungen nicht betroffen.