Räte einigen sich über definitive Lösung für Ärztezulassung
Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorischer «Ärztestopp». Nun haben sich die eidgenössischen Räte auf ein neues Regime für die Zulassung geenigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die eidgenössischen Räte haben sich auf ein neues Zulassungsverfahren von Ärzten geeinigt.
- Der Ständerat stimmte am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz zu.
- Der Entscheid fiel mit 40 zu 3 Stimmen.
Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorischer «Ärztestopp». Nun haben sich die eidgenössischen Räte auf ein neues Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten geeinigt. Der Ständerat stimmte am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Der Entscheid fiel mit 40 zu 3 Stimmen.
Der Nationalrat hatte am Montag zugestimmt, die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Neben dem Nachweis für Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der Ständerat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.
Kantonsinteressen setzten sich durch
Im Nationalrat versuchten die Bürgerlichen, den Einfluss der Krankenkassen auch in anderen Bereichen auszuweiten. Das eine oder andere Anliegen konnten sie zwar in der Vorlage unterbringen. So sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat.
In der Regel setzten sich aber die Interessen der Kantone durch. So haben es die Räte abgelehnt, die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Damit sollten die Kanton unter Druck gesetzt werden, diese drohten aber mit dem Kantonsreferendum.
Die Räte beschlossen auch, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Bürgerlichen im Nationalrat wollten sie zunächst dazu verpflichten, bissen sich am Ständerat aber die Zähne aus. Sie scheiterten auch mit der Forderung, den Vertragszwang zu lockern. Dies, indem die Kantone den Krankenkassen erlauben können sollten, ihre Vertragspartner frei zu wählen.
Formales Zulassungsverfahren wird eingeführt
Das neue Zulassungsregime setzt bei der Qualität an. Mit der Gesetzesänderung wird ein formales Zulassungsverfahren eingeführt, der Bund legt die Zulassungsvoraussetzungen fest. Zudem müssen die Leistungserbringer bestimmte Auflagen einhalten, wenn sie zu Lasten der Krankenkasse abrechnen wollen. Heute entscheidet der Bundesrat über Zulassungsbeschränkungen, künftig ist es Aufgabe der Kantone, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen.
Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten insbesondere aus der EU zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Das provisorische Zulassungsregime gilt seit 2001 und ist seither mehrmals verlängert worden.