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Bundesrat prüft höhere Altersgrenze für Motorrad-Fahrausweise

Keystone-SDA
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Bern,

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit jugendlichen Motorradfahrern hat zugenommen. Der Bundesrat prüft nun Massnahmen.

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Motorrad auf einer Strasse - AFP/Archiv

Seit vier Jahren dürfen bereits 15-Jährige kleine Motorräder fahren, 16-Jährige Motorräder bis 125 Kubikzentimeter. Weil die Zahl der Unfälle seither zugenommen hat, prüft der Bundesrat bereits wieder ein höheres Mindestalter.

«Der Bundesrat evaluiert derzeit das Unfallgeschehen, da sich die Zahl der schwer verunfallten 16- und 17-Jährigen, die seit Anfang 2021 Motorräder mit 125 Kubikzentimeter führen dürfen, erhöht hat», heisst es in einer am Donnerstag publizierten Stellungnahme auf einen Vorstoss von Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin (VS).

Gestützt darauf sollen verschiedene Massnahmen, wie eine Erhöhung des Mindestalters, aber auch Anpassungen in der Fahrausbildung geprüft werden.

Als flankierende Massnahme zur Herabsetzung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre zum Führen von Motorrädern mit 125 Kubikzentimetern sowie von 16 auf 15 Jahre zum Führen von Kleinmotorrädern hatte der Bundesrat per

Anpassungen in Fahrausbildung

1. Januar 2021 die obligatorische praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschülerinnen und -Fahrschüler der Unterkategorie A1 von acht auf zwölf Stunden erhöht. Das Ziel der tieferen Altersgrenze war, die Schweizer Kategorien mit denen der EU zu harmonisieren.

«Heute zeigt die Erfahrung, dass diese Änderung gefährlich war», schreibt Kamerzin als Begründung seiner Motion, die eine Rückkehr zum alten Regime mit den Altersgrenzen 16 und 18 fordert.

Seit der Senkung des Mindestalters verzeichneten die Statistiken eine Übervertretung von jungen Fahrerinnen und Fahrern bei Strassenverkehrsunfällen, insbesondere bei solchen mit Kleinmotorrädern. Die Zahl der schweren Unfälle habe sich verdreifacht.

Kommentare

User #2436 (nicht angemeldet)

Wer hats das zu Verantworten im BR etwa die Doris?

Curaglia

wird langsam aber sicher Zeit, dass die Jungspunde nicht von Anfang an grossvolumige Töffs fahren dürfen. Einst musste man zuerst de 125er Prüfung absolvieren und danach eine 2-jährige Fahrpraxis nachweisen können, bevor man auf eine grössere Maschine lenken durfte. Weshalb diese Praxis geändert wurde steht wohl in den Sternen gechrieben

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