Bundesrat schiebt E Voting auf die lange Bank

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Bern,

Der Bundesrat will E Voting vorerst nicht einführen. In der Vernehmlassung gab es zu viele Vorbehalte vonseiten der Parteien und der Zivilgesellschaft.

E Voting
Bundeskanzler Thurnherr erklärt, warum die rechtlichen Grundlagen für E Voting vorerst auf Eis gelegt werden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will E-Voting vorerst nicht einführen.
  • Für die Weiterentwicklung der Systeme will er neue Rahmenbedingungen schaffen.
  • Die Bundeskanzlei erklärte an der Medienkonferenz das weitere Vorgehen.

Der Bundesrat will sich die Finger nicht verbrennen. Und E Voting ist nach wie vor ein heisses Eisen. Deshalb wartet die Regierung vorerst mit der Umsetzung der elektronischen Stimmabgabe.

Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Geplant gewesen wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. In der Vernehmlassung habe sich eine Mehrheit der Teilnehmenden zwar grundsätzlich für E Voting ausgesprochen.

Doch: Für einen ordentlichen Betrieb sei es noch zu früh, fanden insbesondere die meisten Parteien. Sie lehnen eine Einführung deshalb ab.

Bundeskanzler erklärt die Gründe

Der Bundeskanzler Walter Thurnerr erklärt, warum der Bundesrat beschlossen hat, die rechtlichen Grundlagen dafür vorerst auf Eis zu legen. Der Bericht zum elektronischen Abstimmen sei zum Schluss gekommen, dass die Kantone entscheiden können müssen. Die Regeln dafür sollen aber nicht mehr in der Verfügung, sondern im Gesetz festgeschrieben werden.

Zur Revision des revidierten Gesetzes über die politischen Rechte fand daher eine Vernehmlassung statt. 19 Kantone unterstützten dieses, 4 unterstützen E Voting aber lehnen das Gesetz ab, 3 waren dagegen. Die Parteien sind jedoch dagegen. Es ergibt sich also ein gespaltenes Bild zwischen Kantonen und Parteien.

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E Voting kommt vorerst nicht zum Einsatz. Bundeskanzler Walter Thurnherr (mitte) informiert. - Keystone

Es bleibe daher beim Versuchsbetrieb, so Thurnherr weiter. Die Kantone können also E-Voting weiterhin anbieten, wenn sie die Kriterien des Bundes erfüllen. Der Bundesrat fordert von Bundeskanzlei gemeinsam mit den Kantonen ein neues Konzept für diese Kriterien.

Gefordert sind, so der Bundeskanzler: Nach wie vor die Verifizierbarkeit, es brauche eine Verbesserung der Kontrolle. Zudem sollen die Systemanbieter den Zugang zum Quellcode verbessern und gewünscht ist ein stärkerer Austausch mit der Wissenschaft.

Das Prinzip «Sicherheit vor Tempo» soll nach wie vor gelten.

Fehlerhaftes Post-System könnte weiterhin zum Einsatz kommen

Über den Sommer soll es ein Audit geben über das letzte verbleibende E-Voting-System: dasjenige der Post. Falls das Audit positiv ausfalle, könnte das Post-System im Herbst weiterhin zum Einsatz kommen.

Das Offenlegen des Quellcodes erhöhe die Glaubwürdigkeit, erklärt Thurnherr auf Nachfrage. Das gehe auch darauf zurück, dass beim Intrusionstest des Post-Systems ein schwerwiegender Fehler gefunden wurde. In der Folge sei auch das angesprochene Audit angeordnet worden.

Probleme bei E Voting von Post und Kanton Genf

Mit diesem Entscheid trägt der Bundesrat auch den Entwicklungen der vergangenen Monate Rechnung. Einerseits hatte der Kanton Genf im November 2018 angekündigt, sein E-Voting-System nicht mehr weiterzuentwickeln. Ausserdem wolle er es höchstens bis zum Urnengang im Februar 2020 einzusetzen. Nun setzt er es gar ab sofort aus.

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Das E-Voting der Post weist einen erheblichen Mangel auf. Vom Fehler nicht betroffen sind die aktuell eingesetzten E-Voting-Systeme in den Kantonen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Andererseits hat die Schweizerische Post im Februar 2019 den Quellcode ihres vollständig verifizierbaren Systems offengelegt und einen Intrusionstest durchgeführt. Nachdem Forschende schwerwiegende Mängel im Quellcode dieses Systems entdeckt hatten, hat die Bundeskanzlei Ende März eine Standortbestimmung angekündigt.

Eine Komitee aus Politik und Zivilgesellschaft lanciert zudem eine Volksinitiative. Mit dieser soll E Voting für mindestens fünf Jahre verhindert werden. Vor kurzem startete die Unterschriftensammlung für das Moratorium.

Neuausrichtung der Bedingungen für Versuchsbetrieb

Der Bundesrat beauftragt nun ausserdem die Bundeskanzlei damit, die Rahmenbedingungen für den Versuchsbetrieb anzupassen. Bis Ende 2020 soll die Bundeskanzlei mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipieren.

Ziel sei der Ausbau der unabhängigen Kontrollen, die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft.

Ob E-Voting bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober erlaubt sein wird, will der Bundesrat im August entscheiden.

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