EU verlängert Schutz für Ukraine-Flüchtlinge
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten bis März 2026 Asyl in der EU.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können mindestens bis März 2026 problemlos in der Europäischen Union bleiben. Die EU-Staaten beschlossen am Donnerstag in Luxemburg, Sonderregeln für den vorübergehenden Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU zu verlängern, wie die EU-Staaten mitteilte. «Wir werden weiterhin Menschenleben retten», sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
In der Bundesrepublik seien bereits mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine untergekommen. «Deutschland hat gemeinsam mit Polen und Tschechien mehr als die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen», teilte die SPD-Politikerin mit. Es brauche also eine bessere Verteilung innerhalb der EU.
Aufnahmequoten innerhalb Europas
Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Zahlenmässig nimmt Deutschland die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher.
Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine sind aus Sicht der EU-Kommission die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben. Sie hatte die Verlängerung der Regeln daher am Dienstag offiziell vorgeschlagen.
EU-Regelungen zum Schutz von Flüchtlingen
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines «massenhaften Zustroms» von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4. März 2025 verlängert.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis.