Bundesrat warnt vor Folgen der Juso-Erbschaftssteuerinitiative
Der Bundesrat warnt vor den Auswirkungen der Juso-Initiative, die Millionenerbschaften zugunsten des Klimas besteuern möchte.
Der Bundesrat warnt vor den Folgen der Juso-Initiative zur Besteuerung von Millionenerbschaften zugunsten des Klimas. Aus seiner Sicht könnte das Volksbegehren unter dem Strich zu weniger Erträgen führen. Dies, weil die meisten Superreichen die Schweiz verlassen würden.
Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ans Parlament überwiesen. Die Initiative fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Dieses Geld soll in Klimaschutzmassnahmen investiert werden.
Dies würde auch Unternehmerinnen und Unternehmer treffen. Die Initiative sieht auch Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung vor, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Diese sollen gemäss Initiativtext rückwirkend auf den Abstimmungstag in Kraft gesetzt werden.
Kritik am Eingriff in Föderalismus
Wie bereits im Mai angekündigt, lehnt der Bundesrat die Initiative aus zahlreichen Gründen ab. Auch will er keinen Gegenvorschlag. «Die Bekämpfung des Klimawandels hat hohe Priorität, die vorgeschlagene Finanzierung ist aber problematisch und nicht zielführend», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Bern vor den Medien.
Schätzungen auf Basis eines Gutachtens zeigen laut dem Bundesrat, dass die Initiative insbesondere bei den Kantonen und Gemeinden zu Mindereinnahmen führen könnte. Bis zu 98 Prozent des Steuersubstrats der Superreichen könnten demnach aus der Schweiz abwandern. «Es würden nicht mehr, sondern weniger Steuern anfallen», sagte Keller-Sutter.
Der Bundesrat kritisiert an der Initiative weiter deren Eingriff in den Föderalismus. Die Erhebung einer Erbschaftssteuer falle in die Zuständigkeit der Kantone. «Die Initiative schränkt fiskalischen Spielraum der Kantone ein.»
Bundesrat warnt vor Komplexität
Ausserdem wäre die Umsetzung des Volksbegehrens äusserst komplex und mit vielen Unsicherheiten verbunden, führte Keller-Sutter aus. Zwar wäre ein Wegzug aus der Schweiz bis zum Erlass der Umsetzungsgesetzgebung noch möglich. Eine Wegzugssteuer – wie sie die Initiantinnen und Initianten ins Spiel gebracht haben – betrachtet der Bundesrat als «unverhältnismässigen Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger».
Nicht zuletzt stört sich der Bundesrat an der Zweckbindung der Steuer. Es sei nicht sachgerecht, die Mittel einseitig für Klimamassnahmen einzusetzen, ohne dass der effektive Bedarf an Mitteln berücksichtigt werde, so Keller-Sutter. «Der Staat gäbe Geld für Fördermassnahmen aus, weil er das Geld hat und ausgeben muss.» Hohe Ineffizienzen und Mitnahmeeffekte wären aus Sicht des Bundesrats die Folgen.
Keller-Sutter betonte, dass die Schweiz «sehr aktiv» sei in der Klimapolitik. Auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel bis 2050 gebe es bereits definierte und beschlossene Vorlagen. Die Schweiz investiere schon heute jährlich zwei Milliarden Franken für den Klimaschutz.
Keller-Sutter: Kein Handlungsbedarf
«Wir sehen keinen Handlungsbedarf», fasste Keller-Sutter die Haltung des Bundesrats zusammen. An die Adresse von Superreichen und Unternehmer sagte Keller-Sutter auf Nachfrage eines Journalisten: «Man kann eine gewisse Gelassenheit haben vor dem politischen Prozess.» Sie hoffe, dass viele Unternehmer ihre eigene Situation erklären würden und nicht in Hektik verfielen.
Im Sommer dieses Jahres hatten sich Wirtschaftsgrössen wie der Thurgauer Unternehmer Peter Spuhler vehement gegen die Initiative ausgesprochen. Der Bundesrat schrieb danach in einer Antwort auf eine Interpellation aus dem Parlament, dass eine rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen «staatspolitisch höchst problematisch» wäre.
FDK: «Gift für Standort Schweiz»
Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) nahm ungewöhnlich früh Stellung gegen die Initiative. Diese sei «Gift für den Standort Schweiz». Die Idee einer nationalen Erbschaftssteuer dürfte im Parlament indes chancenlos sein.
Die zuständige Nationalratskommission sagte Ende Oktober deutlich Nein zu einer von EVP-Nationalrat Marc Jost (BE) eingereichten parlamentarischen Initiative. Diese Initiative verlangte, eine Bundessteuer auf Millionen-Nachlässen von natürlichen Personen zugunsten der Finanzierung der AHV einzuführen.