Bundesrat will AHV-Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen
Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Vorstössen aus dem Parlament trotz steigender Lebenshaltungskosten und erwartetem Anstieg der Krankenkassenprämien.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mitte-Fraktion und Paul Rechsteiner fordern eine Anpassung der AHV-Renten.
- Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Vorstössen aus dem Parlament.
Die Lebenshaltungskosten steigen und für 2023 wird ein starken Anstieg der Krankenkassenprämien erwartet. Trotzdem will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen. Er beantragt ein Nein zu Vorstössen aus dem Parlament.
Die Mitte-Fraktion und SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) fordern im Parlament in Motionen eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten. Spätestens ab 1. Januar soll die Teuerung voll ausgeglichen sein. Notfalls soll die Regierung dazu eine dringliche Gesetzesänderung vorlegen.
Gefordert wird zudem ein Konzept, um die Renten regelmässig anzupassen, wenn die Teuerung überdurchschnittlich stark steigt. Die Rede ist von einem Anstieg von über zwei Prozent des Landesindexes der Konsumentenpreise. Es gelte, die Kaufkraft des Mittelstandes zu stärken und zu stützen, führen die Motionärinnen und Motionäre an.
Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Motionen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Vorstösse schreibt. Die Inflation in der Schweiz sei im Vergleich mit anderen Ländern moderat, hält er zur Begründung fest. Aktuelle Teuerungsprognosen lägen für das Gesamtjahr 2022 bei gut 2,5 Prozent. 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein, schreibt der Bundesrat.
In der Regel werden die ordentlichen Renten von AHV und Invalidenversicherung (IV) alle zwei Jahre angepasst. Eine Anpassung stehe Anfang 2023 ohnehin an. Sie werde aber wegen des Mischindexes die Teuerung möglicherweise nicht voll ausgleichen, so der Bundesrat.
Ausserordentliche Sessionen zu Kaufkraft und Teuerung geplant
Für Teuerungsraten von über vier Prozent im Jahr sieht das AHV-Gesetz laut Bundesrat eine jährliche Rentenanpassung vor. Diese Regelung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt. Die beiden Räte führen in der bevorstehenden Herbstsession je eine ausserordentliche Session zum Thema Kaufkraft und Teuerung durch. Im Rahmen dieser Session werden die Vorstösse beraten.
Bereits zur Ablehnung empfohlen hat der Bundesrat weitere Vorstösse aus der SP- und der Mitte-Fraktion für mehr Prämienverbilligung. Damit soll der erwartete Anstieg der Krankenkassenprämien abgefedert werden. Gefordert werden - auf das kommende Jahr befristet - um 30 Prozent erhöhte Bundesbeiträge an die individuelle Prämienverbilligung.