Bundesrat will Anlagestiftungen mehr Möglichkeiten geben

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Bern,

Die Bedingungen für Anlagestiftungen sollen geändert werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung heute Freitag in Vernehmlassung geschickt.

Bundesratsfoto 2018
Das offizielle Bundesratsfoto 2018 mit Guy Parmelin, Simonetta Sommaruga, Ueli Maurer, Bundespräsident Alain Berset, Doris Leuthard, Johann Schneider-Ammann, Ignazio Cassis und Bundeskanzler Walter Thurnherr. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagefonds sollen mehr Möglichkeiten bekommen.
  • Die Vernehmlassung der bundesrätlichen Verordnungsänderung dauert bis Mitte Dezember.

Anlagestiftungen sollen mehr Anlagemöglichkeiten erhalten. Der Bundesrat will die Bedingungen jenen von Anlagefonds angleichen. Er hat heute Freitag eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie sind kollektive Anlagegefässe für alle Einrichtungen, die dem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen.

Der Bundesrat will zum einen die Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung stärken. Zum anderen will er die Flexibilität der Stiftungen vergrössern. Damit soll der Konkurrenznachteil gegenüber Anlagefonds wettgemacht werden, wie das Innendepartement (EDI) schreibt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Dezember.

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