Bundesrat will Autoverlad-Betreibende mit Bürgschaften unterstützen
Bundesrat will Bürgschaften für Autoverlade zur Finanzierung von Rollmaterial unterstützen.

Betreiberinnen und Betreiber von Autoverladen sollen zum Kauf von Rollmaterial künftig Bürgschaften vom Bund beantragen können. Der Bundesrat befürwortet entsprechende Gesetzesänderungen, wie sie die zuständige Nationalratskommission vorbereitet hat.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) will Solidarbürgschaften für Betreibende von Autoverladen ermöglichen. Dies soll ihnen bei der Finanzierung der Infrastrukturerneuerung helfen. Ohne Solidarbürgschaften drohten höhere Tarife für Benutzende des Autoverlads. Dies könnte Rückverlagerungen auf die Strasse begünstigen, argumentiert die Nationalratskommission.
Konkret sollen deshalb subventionierte Autoverlade bei der Kapitalbeschaffung für den Kauf von Rollmaterial von einer Bürgschaft des Bundes profitieren können. Heute ist dies nur für Unternehmen des abgeltungsberechtigten Regionalen Personenverkehrs (RPV) möglich.
Vorteile und Einschränkungen
Dank der Bundesbürgschaft reduzieren sich für die Transportunternehmen die Zinsen für Kredite auf dem Kapitalmarkt, wie der Bundesrat am Mittwoch seine zustimmende Haltung zu den Gesetzesänderungen begründete.
Für den Bund als Besteller wiederum sänken dadurch die Betriebsabgeltungen. Die Kosten und der Subventionsbedarf könnten somit reduziert werden, was den Bundeshaushalt entlaste.
Autoverlade, deren Betrieb kostendeckend ist, können keine Solidarbürgschaft in Anspruch nehmen. Von den vier Autoverladen in der Schweiz können heute diejenigen am Lötschberg und am Vereina eigenwirtschaftlich betrieben werden. An den Autoverlad Furka zahlt der Bund Betriebsabgeltungen. Der Autoverlad am Simplon wird heute vom Kanton Wallis finanziert, soll ab 2026 jedoch vom Bund mitfinanziert werden.
Die Vorlage geht nun ins Parlament.