Bundesrat will Bauen ausserhalb der Bauzonen eindämmen
Der Bundesrat schlägt vor, das Wachstum von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen zu beschränken.
Die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen nur noch auf 101 Prozent gegenüber dem Stand Ende September 2023 wachsen dürfen. Dieses Ziel schlägt der Bundesrat bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes vor. Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte die Räte jahrelang beschäftigt.
Das Parlament entschied, diese Vorlage zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen. Diese wurde später zurückgezogen. Kernelement der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb von Bauzonen.
Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Nun schlägt der Bundesrat im Entwurf «ausgewogenes Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb» vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Zahl aller Gebäude soll künftig um höchstens ein Prozent gegenüber dem Stand im Herbst 2023 wachsen.
Ernsthafte Forderungen
Damit nehme er die Forderungen ernst, schrieb der Bundesrat. Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620'000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum von einem Prozent entspricht rund 6200 Gebäuden.
Durchschnittlich werden jedes Jahr etwa 500 Gebäude ausserhalb erstellt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren. Kantone können Spezialzonen festlegen, um beispielsweise traditionelle Kulturlandschaften weiterzuentwickeln. Dort sind Umnutzungen oder Neubauten unter strengen Bedingungen möglich.
Das Volumen und die beanspruchte Fläche neuer Bauten müssen in diesem Fall vollständig kompensiert werden, wie dem Verordnungsentwurf zu entnehmen ist. Das heisst, es müssen andere Gebäude oder Anlagen abgerissen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Oktober.