Gentechnik: Bundesrat muss bis 2024 Zulassungsregelung vorlegen
Das geltende Gen-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen. Bis 2024 soll der Bundesrat eine risikobasierte Zulassungsregelung bezüglich der Gentechnik vorlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat wendet sich der umstrittenen Frage der Genom-Editierung.
- Das geltende Gen-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen.
- Man möchte die Technologie nicht ganz abschliessen, so der Nationalrat.
In der Wintersession hatte der Ständerat beschlossen, die Kategorie vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Demnach wird sich die kleine Kammer erneut über diese Frage beugen. Dabei wird entschieden, ob sie dem Vorschlag des Nationalrats vom Mittwoch folgen will.
Dieser schwenkte im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich ein. Dies mit 112 zu 74 Stimmen auf einen Kompromissvorschlag seiner Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK-N).
Im September hatte die grosse Kammer der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 zugestimmt. Dies ohne Ausnahmen noch sehr deutlich mit 144 zu 35 Stimmen.
Mehrheit will «Tür für Gentechnik nicht geschlossen halten.»
Die WBK-N schlug nun als Kompromiss vor, dass der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen solle. Dies, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden könne. Allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert hätten für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden. Die Mehrheit möchte so «die Tür für diese Technologien nicht geschlossen halten», wie sie es formulierte.
Eine erste Minderheit wollte sicherstellen, dass eine solche Zulassungsregelung die Koexistenz sicherstelle. Zudem sollen die Fragen der Verantwortlichkeiten geregelt werden. Der Nationalrat lehnte dies jedoch deutlich ab und verzichtete auf den Einbau dieses Zusatzes.
Das geltende Gen-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen
Eine andere Minderheit wollte beim Entscheid des Nationalrates vom vergangenen Herbst bleiben und damit dem Bundesrat folgen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte eindringlich, aber vergeblich davor, das Moratorium aufzuweichen. Dies, bevor die Resultate der insgesamt drei von den Räten bestellten Prüfaufträge in dieser Sache vorlägen.
Das geltende Gentechnik-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen. Dies stellt jedoch gemäss dem Kommissionssekretariat kein Problem dar. Die Verwaltung werde einfach keine Versuchsprojekte bewilligen, solange das Gesetz nicht bereinigt sei, hiess es seinerzeit auf Anfrage.
Generell würde das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Die Gentechnik darf Organismen in der Schweiz zurzeit nur für Forschungszwecke verändern.
Die lange schroffe Ablehnung weicht sich indes zunehmend auf. So hat etwa der Verein «Sorten für morgen» eine weitere Verlängerung des Moratoriums um vier Jahre als «keine Zukunftsstrategie» bezeichnet. Dem Verein gehören unter anderen die Grossverteiler Migros und Coop, die Agrargenossenschaft Fenaco oder die Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten an.