Bundesrat will Energie-Anlagen nicht der «Lex Koller» unterstellen
Die Energie-Anlagen sollen nicht der «Lex Koller» unterstellt werden. Der Bundesrat beantragt ein «Nein» zur Vorlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt die «Lex Koller» für Energie-Anlagen ab.
- Ein Verbot des Verkaufs ins Ausland sei nicht das richtige Mittel.
- Die Fragen zur Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit stellt sich dem Bundesrat.
Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der «Lex Koller» unterstellt werden. Ein Verbot des Verkaufs ins Ausland ist nicht das richtige Mittel, um die Energieversorgung zu sichern. Dieser Meinung ist der Bundesrat.
Der Nationalrat debattiert voraussichtlich in der kommenden Woche über eine Vorlage seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Energie-Infrastrukturen dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterstellen. Das verlangt die sogenannten «Lex Koller».
Der Bundesrat beantragt ein Nein zur Vorlage, wie er zu seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Er hält die «Lex Koller» für nicht geeignet, um die Versorgung mit Energie zu sichern. Ihm stellen sich zudem Fragen zur Eigentumsgarantie und zur Wirtschaftsfreiheit.