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Bundesrat will Fintech-Regulierung mit mehr Kundenschutz ergänzen

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Bern,

Der Bundesrat zieht grundsätzlich ein positives Fazit zu den 2018 eingeführten regulatorischen Erleichterungen für Fintech-Unternehmen. Allerdings will er über eine Anpassung der Regulierung den Schutz von Kundengeldern noch weiter verbessern.

Ueli Maurer
Bundesrat Ueli Maurer im Dezember 2022. - keystone

Die Ausnahmeregelungen in der Bankenverordnung für die Fintechs wie auch die «Bankbewilligung light» senken nach Ansicht des Bundesrats die Markteintrittshürden tatsächlich.

Damit hätten sie das Potenzial zur Innovationsförderung und zur Stärkung des Finanzplatzes, heisst es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht der Landesregierung.

Allerdings kommt die Regierung zum Schluss, dass der Schutz der Publikumseinlagen im Falle des Konkurses eines Instituts mit «Bankbewilligung light» ungenügend ist. Dieser Umstand hemme einerseits den Erfolg von Anbietern auf dem Schweizer Markt, andererseits stelle der mangelnde Schutz erhöhte Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht Finma.

Für den Bundesrat ist deshalb eine Anpassung der Finanzmarktregulierung zur Verbesserung des Kundenschutzes notwendig. Anzustreben sei eine Lösung, in der die Kundengelder vom übrigen Vermögen des Instituts abgetrennt werden. Der fehlende Kundenschutz bezieht sich allerdings nur auf die entgegengenommenen Publikumseinlagen, nicht aber auf kryptobasierte Vermögenswerte wie etwa Bitcoin. Diese gelten seit der Inkraftsetzung der «Distributed-Ledger-Technologie-Vorlage» von 2021 als aussonderbar.

Die Aussonderung der Kundengelder würde dann aber auch bedeuten, dass die entsprechende Bewilligungskategorie nicht mehr im Bankengesetz anzusiedeln wäre, heisst es in dem Bericht. Dies, weil die Kundeneinlagen dann nicht mehr die bankenrechtliche Definition der Publikumseinlagen erfüllen. Mit der Aussonderung würde auch die Begrenzung der Entgegennahme von Publikumseinlagen auf 100 Millionen Franken hinfällig.

Dank den Mitte 2018 eingeführten Anpassungen des Bankengesetzes können Fintech-Unternehmen Gelder bis zum Gesamtwert von 1 Million Franken von beliebig vielen Personen entgegen nehmen. Mit dem «bewilligungsfreien Raum» – der Bundesrat sprach damals von einem «Sandkasten» («sandbox») – sollen Startup-Unternehmen innovative Geschäftsideen erproben können.

Die neue «Bankbewilligung light» wurde dabei für Fintech-Unternehmen geschaffen, die Einlagen mit mehr als 1 Million entgegennehmen, aber anders als Banken beispielsweise keine Kredite vergeben. Die Publikumseinlagen dürfen allerdings den Wert von 100 Mio Franken nicht überschreiten. Zwischen 2019 und Mitte 2022 erlangten vier Institute eine solche Bewilligung. Über eines der Institute verhängte die Finma im Juni 2022 den Konkurs.

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