Bundesrat will Leistungen der Krankenpflegeversicherung kürzen
Der Bundesrat will überprüfen, welche Leistungen in der Krankenpflegeversicherung vergleichsweise effektlos sind – und diese streichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Wirksamkeit von Teilen der Krankenpflegeverischerung überprüfen.
- Eine Leistungsstreichung könnte zu einer Ersparnis von rund 60 Millionen Franken führen.
- Betroffen könnten unter anderem Schilddrüsenhormone und Alzheimer-Medikamente sein.
Der Bundesrat will die Wirksamkeit weiterer Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überprüfen und Vergütungen zurückfahren. Mit dem Schritt will die Regierung bei den Gesundheitsausgaben in den nächsten ein bis zwei Jahren mindestens weitere rund 60 Millionen Franken pro Jahr sparen, wie sie am Mittwoch bekannt gab.
Aktuell seien beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) rund 24 Prüfverfahren – sogenannte Health Technology Assessments (HTA) – im Gange, erklärte der Bundesrat in einer Zwischenbilanz.
Krankenpflegeversicherung könnte gekürzt werden
Die Analysen gehen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Therapien und Arzneimitteln nach. Erfüllen diese bestimmte Kriterien nicht, sollen sie nicht mehr vergütet werden. Das soll das Kostenwachstum im Gesundheitswesen dämpfen.
Bei dreizehn der neusten Evaluationen stünden Vergütungsentscheide an, teilte der Bundesrat mit. Er kündigte «kostendämpfende Entscheide» an. Betroffen sind unter anderem Magensäureblocker, Alzheimer-Medikamente, Schilddrüsenhormone und bestimmte chirurgische Eingriffe an der Schulter.
Vergangene Ersparnisse waren hoch
Seit 2017 veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 28 HTA-Berichte. Diese führten zu 15 Vergütungsentscheiden und gemäss des Bundes bisher zu direkten Einsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von bis zu 75 Millionen Franken pro Jahr.
So hat der Bund unter anderem den klinischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit von Vitamin-D-Tests überprüft. Diese hätten stark zugenommen, ohne dass in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit erkennbar gewesen sei, teilte der Bundesrat mit.
In der Folge wurde die bisher unlimitierte Vergütung dieser Tests eingeschränkt. Damit könnten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schätzungsweise 30 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.