Bundesrat will Lieferwagen und Lastwagen abgabemässig gleichstellen
Lieferwagen, die für den gewerbsmässigen Gütertransport eingesetzt werden, sollen indie LSVA integriert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Lieferwagen sollen nach einer Motion ebenfalls LSVA entrichtet werden.
- Der Bundesrat unterstützt die Motion des FDP-Ständerats Hans Wicki.
Lieferwagen, die für den gewerbsmässigen Gütertransport eingesetzt werden, sollen in das Abgabesystem der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) integriert werden. Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) zur Annahme.
So schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Die Arbeiten mit dem im Verlagerungsbericht 2019 beschlossenen Vorgehen zur Weiterentwicklung der LSVA und zur Umsetzung der Verlagerungspolitik der Schweiz sollen abgestimmt werden.
Lieferwagen bevorzugt
Motionär Wicki begründet seinen Vorstoss damit, dass das heutige System Lieferwagen bevorzuge, obwohl diese ebenfalls Kosten verursachten. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik sind externe Kosten in einer Grössenordnung von knapp 750 Millionen Franken pro Jahr nicht gedeckt.
Seit 2000 hat die Fahrleistung von Lieferwagen um 53 Prozent zugenommen. Die Zunahme ist insbesondere auf das enorme Wachstum des Online-Handels zurückzuführen. «Vor diesem Hintergrund müssen gleich lange Spiesse geschaffen werden», argumentiert Wicki. Fahrzeuge, wie sie beispielsweise von typischen KMU wie Gipser-, Maler-, Schreiner-, Metzger- oder Gärtner-Unternehmen eingesetzt werden, seien von der Abgabepflicht zu befreien.