Bundesrat will Massnahmen gegen Strommangel gesetzlich verankern
Der Bundesrat hat beschlossen, Massnahmen gegen Strommangellagen gesetzlich zu verankern. Hierfür sollen beispielsweise Reserve-Gaskraftwerke zugebaut werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat beschlossen, Massnahmen gegen Energiemangellagen im Gesetz zu verankern.
- Unter anderem sollen Wasserkraftreserven aus- und Reserve-Gaskraftwerke zugebaut werden.
- Die Kosten sollen auf alle Endverbraucher überwälzt werden, wie der Bundesrat mitteilt.
Der Bundesrat will verschiedene Massnahmen zur Verhinderung eines Energiemangels gesetzlich verankern und die Winterstromproduktion gezielt fördern. Er hat am Mittwoch die nötigen Gesetzesänderungen für eine Stromreserve in die Vernehmlassung geschickt.
Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat sich die Gefahr eines Gasmangels in der Schweiz erhöht. Dazu kommen technische Probleme in vielen französischen Kernkraftwerken. Der Bundesrat ergriff daher verschiedene Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage auf Verordnungsstufe.
Förderung von Winterstromproduktion
Wasserkraftreserven, Schaffung von Reserve-Gaskraftwerken und gepoolten Notstromgruppen sowie Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sollen auch mittel- und langfristig helfen, eine genügend grosse Stromreserve bereitzustellen.
Sämtliche Kosten sollen auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden. Der Bundesrat beschloss gleichzeitig, dass die Strombranche nicht zu einer gezielten Senkung der Nachfrage verpflichtet werden soll. Er setzt auf freiwillige Massnahmen.