Klimaschutz-Gesetz: SVP warnt vor immensen Kosten für Hauseigentümer
Bei Annahme des Klimaschutz-Gesetz müssten Hauseigentümer energetische Gebäudesanierungen vornehmen. Die SVP rechnet mit 250'000 Franken pro Einfamilienhaus.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss SVP würden wegen des Klimaschutz-Gesetzes Sanierungskosten für Eigenheime anfallen.
- Demnach müsse mit Kosten von rund 250'000 Franken pro Einfamilienhaus gerechnet werden.
- Von der Berechnung eines Durchschnittswerts hält der Immobilienwirtschaftsverband wenig.
- Der Gebäudepark der Schweiz sei hierfür zu uneinheitlich – die Kosten deshalb variabel.
Am 18. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung über das Klima- und Innovationsgesetz ab: Für die Gegner der Vorlage steht fest, dass das Gesetz extrem, teuer und verlogen sei. Die Befürworter sind ihrerseits überzeugt, dass das Klimaschutz-Gesetz ohne Verbote und zusätzliche Abgaben auskomme. Eine Annahme würde nicht nur das Klima schützen, sondern der Bevölkerung und der gesamten Wirtschaft längerfristig finanzielle Vorteile bringen.
SVP-Nationalrat Lars Guggisberg widerspricht den Behauptungen der Befürworter. Seine Partei hat gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative das Referendum ergriffen. In einer Medienmitteilung warnt der Berner vor angeblich steigenden Immobilienpreisen: «Das Gesetz lässt die Träume junger Familien platzen.»
250'000 Franken Sanierungskosten pro Einfamilienhaus?
Die Vorlage nehme den Menschen die Perspektive auf ein bezahlbares Eigenheim oder eine preiswerte Mietwohnung. Das Klimaschutz-Gesetz käme nicht nur einem faktischen Verbot von Öl- und Gasheizungen gleich: Zur Einhaltung der Zielvorgaben würden Eigentümer von Immobilien überdies gezwungen, die Fassade ihres Eigenheimes zu sanieren und Solarpaneele zu installieren. «Die Preise für Wohneigentum würden ins Unermessliche steigen», so Guggisberg. Im Schnitt koste die nötige energetische Sanierung nämlich rund 250'000 Schweizer Franken pro Einfamilienhaus.
Für seine Rechnung zeiht der Nationalrat das Modell der Raiffeisen-Bank herbei, welches eine grobe Schätzung der Kosten zulasse: Die Berechnungen basieren auf durchschnittlichen Kosten für die Sanierung der Gebäudehülle und den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen.
Demnach seien 250'000 Franken für ein Standardeinfamilienhaus gar eine konservative Schätzung, so Guggisberg: «Nüchtern betrachtet dürften die effektiven Kosten für die notwendige Sanierung gar noch höher sein.» Und dies zusätzlich zu den Kosten für den Ersatz von energiehungrigen Haushaltsgeräten, warnt Guggisberg.
Verband der Immobilienwirtschaft widerspricht
Anders sieht man dies offenbar beim Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) – dieser empfiehlt ein Ja zum Klimaschutz-Gesetz. Für SVIT-Geschäftsführer Marcel Hug ist die Berechnung eines Durchschnittspreises einer Gebäudesanierung ohnehin wenig zielführend. Dafür sei der Schweizer Gebäudepark zu uneinheitlich: Je nach Baujahr, Zustand oder bereits erfolgten Renovationen könnten die Preise demnach stark variieren.
Hug geht beispielsweise davon aus, dass die Sanierung eines Einfamilienhauses aus den 1960er-Jahren unter 200'000 Franken zu liegen kommen würde. Dabei verweist der Geschäftsführer des SVIT auch auf staatliche Fördergelder und mögliche Abzüge bei der Steuererklärung, welche die Kosten dämpfen. Gleichzeitig betont Hug, dass die Sanierung eines Mehrfamilienhauses im Stockwerkeigentum hingegen deutlich teurer ausfallen dürfte.
Das Klimaschutz-Gesetz – ein Etikettenschwindel?
SVP-Nationalrat Guggisberg ist überzeugt: Ohne die Installation von Solarpaneelen, den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen und die komplette Gebäudeisolation seien die Klimaziele völlig unrealistisch. Anders sei die Zielvorgabe einer Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 100 Prozent gegenüber 1990 bis 2050 keinesfalls zu erreichen.
An dieser Stelle verweist Hug wiederum auf die Lebenserwartung einer Heizung, nach deren Ablauf ein System ohnehin ersetzt werden müsse: «Dass dies dann zum jeweiligen Zeitpunkt durch eine nachhaltigere Alternative geschieht, ist unseres Erachtens sinnvoll.» Für den SVIT erscheinen die Vorgaben im «Klimaschutz-Gesetz» realistisch, bis 2050 müssten nämlich unabhängig davon viele Heizungen ersetzt werden.
Hug ist überzeugt: «Für eine langfristig sichere Energieversorgung ist es notwendig und sinnvoll, dass die Abkehr von den fossilen Energieträgern vorangetrieben wird.» Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungen sei hierfür essenziell. Zu diesem Zweck sind im Klimaschutz-Gesetz über sechs Jahre je 200 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt. Mit diesen Mitteln könnten jährlich rund 10'000 Heizungen ersetzt werden, so Hug.
Dem hält Guggisberg jedoch entgegen, dass es das Gesetz hierfür überhaupt nicht brauche: «Die Schweiz macht schon heute sehr viel. Der CO2-Ausstoss pro Kopf sinkt hierzulande seit Jahren.» In absoluten Zahlen würde derselbe nur aufgrund der masslosen Zuwanderung weiterhin ansteigen.
Wenn alle profitieren, wozu das Gesetz?
Guggisberg ist der Ansicht, dass die Bevölkerung unter Verschleierung der tatsächlichen Kosten über klangschöne Absichten abstimmen soll: «Das ist ein kompletter Etikettenschwindel! Die Ziele sind schon per se unrealistisch, ohne Verbote noch viel unrealistischer», so der Berner.
Tatsächlich drängt sich die Frage auf: Wenn das Netto-Null-Ziel gratis zu erreichen wäre und Bevölkerung und Wirtschaft gleichermassen davon profitieren würden, wozu braucht es das Klimaschutz-Gesetz?