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Bundesrat will neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht für Trusts

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Bern,

Der Bundesrat will ein neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht für Trusts einführen. Dies wären die ersten gesetzlichen Grundlagen für Schweizer Trusts.

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Das Obligationenrecht in der Schweiz beinhaltet bisher keine Gesetze zu Schweizer Trusts. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat schlägt ein neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht vor.
  • Damit sollen gesetzliche Grundlage für Schweizer Trusts erarbeitet werden.
  • Bisher müssen sich die Vermögenswerte in einem Trust nach ausländischem Recht richten.

Der Bundesrat schlägt die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht vor. Damit kann künftig auch nach Schweizer Recht ein Trust eingerichtet werden. Heute müssen sich Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, nach ausländischem Recht richten.

Bei Trusts handelt sich um ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber Eigentum an einen Treunehmer überträgt. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die Vermögenswerte zugunsten von bestimmten Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Für dieses Rechtsverhältnis hat die Schweiz noch kein eigenes Recht.

Nach mehreren Vorstössen im Parlament hat der Bundesrat nun einen Vorschlag für die rechtlichen Grundlagen von Schweizer Trusts erarbeitet. Er eröffnete am Mittwoch die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen. Diese dauert bis Ende April 2022. Mit der Gesetzesgrundlage soll etwa für die Regelung von Nachlässen ein passendes Rechtsvehikel zur Verfügung gestellt werden.

Neues Rechtsinstitut vorgesehen

Der Vorschlag des Bundesrats sieht die Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht vor. Der vorgeschlagene Trust trage die wesentlichen Merkmale eines Trusts nach angelsächsischem Recht und entspreche der Definition des Haager Trust-Übereinkommens. Das steht im erläuternden Bericht. Allerdings beruhe er auf bekannten Regeln und Prinzipien des Schweizer Rechts, was einen «hohen Grad an Rechtssicherheit» garantiere.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Der Trust müsse auch mit den Transparenzvorgaben der internationalen Standards vereinbar sein. Der Vorschlag berücksichtige daher auch die Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Ebenso die Verpflichtungen im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sowie im Bereich der Steuertransparenz.

Konkret enthält der Vorentwurf besondere Informations- und Dokumentationspflichten für sämtliche Trustees. Namentlich haben Trustees die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen.

Anpassungen an Bundesgesetzen

Neben der neuen Regelung des Trusts im Obligationenrecht sollen verschiedene Bundesgesetze angepasst werden. In den Steuergesetzen etwa soll explizit geregelt werden, wie Trusts steuerlich behandelt werden.

Derzeit erfolgt die Besteuerung nach Massgabe der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze sowie zweier Kreisschreiben. Die bisherigen Prinzipien sollen beibehalten werden. Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.

Die Einführung eines Schweizer Trusts soll zu einer Steigerung der Steuereinnahmen um etwa 57 Millionen Franken jährlich führen. Dies gemäss erläuterndem Bericht. Ein Schweizer Trust schaffe neue Geschäftsmöglichkeiten und stelle für den Finanzplatz Schweiz eine Chance dar.

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