Bundesrat will Personenfreizügigkeit mit der EU nicht kündigen
Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren, das die einseitige Kündigung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz verlangt, ab. Gegenvorschlag gibt es keinen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will nichts von der Kündigungsinitiative wissen.
- Auch einen Gegenvorschlag will er nicht ausarbeiten.
Der Bundesrat will die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht kündigen. Eine Volksinitiative von SVP und Auns, die dies verlangt, lehnt er ab. Auch einen Gegenvorschlag will er nicht ausarbeiten.
Die Landesregierung fällte diesen Richtungsentscheid an ihrer Sitzung heute Freitag. Sie beauftragte zugleich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende August 2019 eine Botschaft zur Kündigungsinitiative auszuarbeiten.
Die SVP und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) wollen mit dem Volksbegehren die Zuwanderung begrenzen. Die Initiative «für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) wurde im vergangenen September eingereicht.
Bei einem Ja hat der Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit auszuhandeln. Gelingt das nicht, muss er das Abkommen kündigen. Neue Verträge, die Ausländerinnen und Ausländern Personenfreizügigkeit gewähren, sind verboten.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich eine Annahme der Initiative negativ auf die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft auswirken würde, wie das EJPD am Freitag schrieb. In der alternden Gesellschaft würden qualifizierte Arbeitskräfte im Inland zunehmend knapp.
Ab 2035 dürften 100 Personen im Erwerbsalter mehr als 50 Menschen im Rentenalter gegenüberstehen, wie es in der Mitteilung heisst. Und der Wettbewerb um Fachkräfte unter den Ländern mit ähnlicher Bevölkerungsstruktur werde stärker.