Bundesrat

Bundesrat will strengere Regeln für Transporte mit Lieferwagen

Keystone-SDA
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Bern,

Gemäss dem Bundesrat sollen künftig auch Unternehmen für Lieferwagen-Transporte eine Lizenz benötigen. Dafür soll das Gesetz geändert werden.

Autobahn in Nordrhein-Westfalen
Autobahn in Nordrhein-Westfalen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat plant eine Lizenzpflicht für Lieferwagen-Transporte.
  • Zudem sollen ausländische Transportunternehmen Schweizer Sozialstandards einhalten.
  • Dazu soll der Informationsaustausch zwischen EU und Schweiz verbessert werden.

Der Bundesrat will mit einer Gesetzesänderung für fairen Wettbewerb bei internationalen Gütertransporten sorgen. Neu sollen nach seinem Willen auch Unternehmen eine Lizenz brauchen, die solche Transporte mit Liefer- statt mit Lastwagen anbieten.

Die Landesregierung verabschiedete an ihrer Sitzung am Mittwoch die entsprechende Botschaft ans Parlament, wie sie mitteilte. Nach derzeitiger Rechtslage braucht nur eine Lizenz, wer für Transporte Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen einsetzt.

Das Parlament muss sich zudem mit einer zweiten Gesetzesänderung befassen: Der Bundesrat will damit nach eigener Aussage verhindern, dass sich ausländische Transportunternehmen zum Schein eine Adresse in der Schweiz zulegen. Denn damit könnten sie hiesige Sozialstandards sowie das Kabotageverbot umgehen. Letzteres untersagt ausländischen Transporteuren, Waren von einem Ausgangs- an einen Bestimmungsort innerhalb der Schweiz zu bringen.

Informationsaustausch verbessern

Um die Kontrollen effizienter zu machen, solle der Informationsfluss zwischen den entsprechenden Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz verbessert werden. Das schrieb der Bundesrat.

Nicht Teil des Entwurfs ist eine Revision des Entsendegesetzes. Ursprünglich wollte der Bundesrat den Informationsaustausch mit Behördenstellen in der EU und die Amtshilfe an diese neu regeln. Dabei ging es um Schweizer Transportunternehmen, die ihre Chauffeure ins Ausland entsenden. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung und vonseiten der EU verzichte der Bundesrat darauf, das Vorhaben weiterzuverfolgen.

Kommentare

User #6356 (nicht angemeldet)

Wir können ja dann, das Referendum ergreifen und dann kann das Volk abstimmen, wir sind in der Schweiz so privilegiert.

User #6356 (nicht angemeldet)

Auch wenn es viele noch nicht begriffen haben, solche Gesetze dienen dem Schutz der Angestellten. Es wäre auch dringend diese Fahrzeuge endlich der ARV zu unterstellen.

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