Bundesrat will Wirtschaftssanktionen besser umsetzen

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Bern,

Der Bundesrat bezieht Stellung zu den Empfehlungen der GPK und behebt Mängel bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen.

Zollbeamte im Einsatz.
Der Bundesrat will die Datenqualität bei der Zollanmeldung verbessern (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Mängel bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen beheben.
  • Dazu gehören die Verbesserung der Datenqualität im Zoll und eine bessere Synchronisierung.

Der Bundesrat will Mängel bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen beheben. Das schreibt er in seiner Stellungnahme zu Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK). Ein signifikanter Ausbau der Kontrollen sei aber nicht ohne zusätzliche Ressourcen möglich, schreibt der Bundesrat in der heute Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Das Wirtschaftsdepartement (WBF) werde dem Bundesrat gegebenenfalls einen Antrag um zusätzliche Ressourcen unterbreiten.

Datenqualität verbessern

Der Bundesrat will auch prüfen, wie die Datenqualität bei den Zollanmeldungen verbessert werden könnte. Weiter will er die Steuerung und Koordination in der Sanktionspolitik verbessern. Zu diesem Zweck soll eine Koordinationsgruppe unter Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) geschaffen werden.

Nicht erfüllen will der Bundesrat die Empfehlung der GPK, mehr Transparenz zu schaffen über die Kriterien, aufgrund welcher der Bundesrat sich für oder gegen Sanktionen entscheidet. Er entscheide aufgrund einer umfassenden Güterabwägung im Einzelfall, hält der Bundesrat fest.

Kontrollinstrumente überprüfen

Die GPK war in einem Bericht vom Oktober zum Schluss gekommen, dass der Bund nicht genügend kontrolliere, ob Wirtschaftssanktionen eingehalten würden. Sie empfahl dem Bundesrat, die Kontrollinstrumente zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die bestehenden Instrumente angemessen angewendet werden.

Die GPK stützte ihre Empfehlungen auf eine Evaluation, die sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben hatte. Diese stellte unter anderem fest, dass bisher keine unangemeldeten Kontrollen bei Firmen durchgeführt worden seien.

Mangelhafte Koordination

Auch nutze das Seco die vorhandenen Informationen zu wenig, schrieb die PVK. Meldungen und Bewilligungen würden nicht ausgewertet, und die Systeme seien ungenügend aufeinander abgestimmt. Eine ganzheitliche Überwachung der Sanktionen fehle.

Wirtschaftssanktionen können verhängt werden, wenn ein Staat Völkerrecht verletzt. Uno-Sanktionen muss die Schweiz mittragen, bei EU-Sanktionen entscheidet der Bundesrat.

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