GPK fordert Wandel der Spesenkultur im Verteidigungsdepartement
Das Wichtigste in Kürze
- Die GPK fordert, dass sich die Spesenkultur im Verteidigungsdepartement ändert.
- Die Massnahmen, die nach anfänglichen Fehlern getroffen wurden, begrüsst die GPK.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) kritisiert die Spesenkultur im Verteidigungsdepartement. Diese müsse sich nachhaltig wandeln, fordert sie nach der Untersuchung zum Oberfeldarzt der Armee.
In ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht kommt die GPK zum Schluss, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) in der Spesenaffäre nach anfänglichen Fehlern und Fehleinschätzungen die nötigen Massnahmen getroffen hat.
Verteidigungsminister Guy Parmelin, das Generalsekretariat VBS und die Einheit «Recht Verteidigung» seien aber mitverantwortlich für das teilweise unangemessene Vorgehen gegen den Oberfeldarzt, schreibt die GPK.
Vorschnell Strafanzeige eingereicht
Dies betreffe insbesondere den vorschnellen Entscheid, eine Strafanzeige einzureichen. Der Verteidigungsminister habe sich ohne zusätzliche Abklärungen dazu entschlossen, obwohl verschiedene seiner engsten Mitarbeitenden Bedenken geäussert hätten.
Die GPK erwartet von Parmelin, dass er in solchen Fällen künftig mit grösserer Sorgfalt vorgeht. Kritisch bewertet die Kommission auch die Rolle das damaligen und des heutigen Armeechefs. Beide hätten den Fall vom Tisch haben wollen und die Angelegenheit deshalb vorangetrieben.
Die Massnahmen, die das VBS beschlossen hat, begrüsst die GPK. Dazu gehören neue Spesenregelungen, die seit dem 1. September gelten. Weiter wurde die Einheit «Recht Verteidigung» umstrukturiert. Die Whistleblowingstelle der Armee wurde von dieser abgetrennt.
Die GPK bemängelt jedoch, dass die Umsetzung nur langsam vorangehe. Die neue Spesenregelung müsse rasch und konsequent umgesetzt werden, fordert sie. Ausnahmen sollten lediglich mit grösster Zurückhaltung bewilligt werden.
Sparsamkeit vorleben
Die Probleme seien indes nicht nur mit neuen Vorgaben anzugehen, findet die GPK. In der Pflicht stünden auch die Führungsverantwortlichen. Sie müssten den Grundsatz der Sparsamkeit in der Praxis vorleben und so für den Wandel in der Verwaltungskultur des VBS sorgen.
Aus den Aussagen der befragten Personen gehe deutlich hervor, dass es gerade diesbezüglich grosse Defizite gegeben habe, heisst es im Bericht. Die Spesenkultur im VBS sei jener der übrigen Bundesverwaltung anzupassen.
Teures Weihnachtsessen
In der Affäre um Oberfeldarzt Andreas Stettbacher ging es um die Kosten eines Weihnachtsessen sowie andere Spesenrechnungen. Das VBS reichte Anzeige ein wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen und stellte den Divisionär frei.
Später ordnete Parmelin eine Administrativuntersuchung an, die Stettbacher entlastete. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt oder seien verjährt, lautete das Fazit. Die Freistellung hätte kritischer hinterfragt werden müssen.
Der Oberfeldarzt nahm vor rund einem Jahr seine Arbeit wieder auf. Er anerkannte indes, sich in Sachen Spesen nicht kostenbewusst verhalten und den Grundsatz der Sparsamkeit verletzt zu haben. Auch erklärte er sich bereit, dem Arbeitgeber einen gewissen Betrag zurückzuerstatten.
Laut der GPK gab es bereits ab 2011 Hinweise auf ein allfälliges problematisches Spesenverhalten des Oberfeldarztes. Unter anderem wurde im Jahr 2014 eine Whistleblowing-Meldung erstattet. Was mit der Meldung genau passierte und weshalb sie so lange nicht bearbeitet wurde, bleibt unklar.
Zweite Untersuchung
Die Resultate einer zweiten Administrativuntersuchung wurden noch nicht veröffentlicht. Abgeklärt wurde unter anderem, ob es im Fall des Oberfeldarztes zu bewussten Falschanschuldigungen oder gar einem Komplott gekommen war. Laut dem GPK-Bericht liess sich die Mehrzahl der Vorwürfe gegen drei Armee-Kader nicht erhärten.
Bei zwei der beschuldigten Personen bestehe aber in Einzelfällen der Verdacht auf eine Widerhandlung gegen den Grundsatz der Sparsamkeit sowie in einem Fall der Verdacht, dass Mitarbeitende Goldmünzen im Wert von 500 Franken erhielten, ohne dass dafür eine genügende Rechtsgrundlage vorhanden war. Es folgte eine Disziplinaruntersuchung. Diese kam zum Schluss, dass keine disziplinierungswürdigen Sachverhalte vorliegen.
Die GPK bittet den Bundesrat, bis am 17. Januar zu den Ausführungen und Forderungen im Bericht Stellung zu nehmen.