Bundesrat will Zugang zu Medikamenten vereinfachen
Ab nächstem Jahr werden die Voraussetzungen für die Medikamenten-Abgabe von Drogerien und Apotheken gelockert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will ab nächstem Jahr den Zugang zu Medikamenten in Apotheken erleichtern.
- Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Forschung und Industrie verbessert werden.
Der Bundesrat möchte den Zugang zu Medikamenten für die Bevölkerung vereinfachen. Ab nächstem Jahr können Apotheken weitere Arzneimittel in eigener Verantwortung abgeben. Gleichzeitig will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für Forschung und Industrie verbessern.
Der Bundesrat hat heute Freitag mehrere Bestimmungen verabschiedet, um das revidierte Heilmittelgesetz ab 1. Januar 2019 umzusetzen. Diese zielen darauf ab, den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern, gleichzeitig aber auch die Marktaufsicht und Transparenz zu verbessern.
Präparate gegen Heuschnupfen
Ab nächstem Jahr werden die Voraussetzungen für die Abgabe von Medikamenten gelockert. Das soll die Selbstmedikation vereinfachen. Drogerien und Apotheken können so gewisse rezeptfreie Arzneimittel, die unter Beratung durch Fachpersonen erhältlich sind, einfacher abgeben. Bei bestimmten Medikamenten entfällt neu die Verschreibungspflicht. Das gilt etwa für gewisse Präparate gegen Heuschnupfen.
Vereinfacht wird auch das Genehmigungsverfahren, um ein Medikament in Verkehr zu bringen. Voraussetzung ist, dass es bereits in Ländern mit ähnlichen Zulassungsverfahren wie der Schweiz verfügbar ist. Für komplementärmedizinische und pflanzliche Medikamente wird die Zulassung ebenfalls vereinfacht.
Fördern will der Bundesrat auch die Entwicklung von Kinderarzneimittel. Für diese soll künftig ein längerer Patentschutz von zehn Jahren gelten.
Mehr Transparenz und Kontrolle
Der Bundesrat sieht mehr Transparenz und Überwachung beim Medikamentenmarkt vor. Verschärft werden etwa die Anforderungen an das Monitoring unerwünschter Nebenwirkungen. Damit sollen die wahrscheinlichen und identifizierten Risiken von Medikamenten besser bekannt sein.
In die Pflicht nimmt der Bundesrat auch das Heilmittelinstitut Swissmedic. Dieses muss mehr Informationen über die Prüfung von Medikamenten veröffentlichen. Dazu zählen etwa Evaluationsberichte, auf die sich Swissmedic bei der Zulassung von Präparaten stützt.