Chauffeure dürfen ihre Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen
Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Nationalrat Bruno Storni (SP/TI) mit 37 zu 8 Stimmen angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem National- will auch der Ständerat die Chauffeurverordnung entsprechend anpassen.
- Die neue Regelung zielt darauf ab, Sozialdumping einzudämmen.
Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrer wird es verboten, ihre wöchentliche Ruhezeit in ihrem Fahrzeug zu verbringen. Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat die Chauffeurverordnung entsprechend anpassen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Nationalrat Bruno Storni (SP/TI) mit 37 zu 8 Stimmen angenommen.
Die neue Regelung zielt darauf ab, Sozialdumping einzudämmen. Sie soll aber auch einem Wettbewerb Grenzen setzen, der nahe an der Unlauterkeit stehe, und der von ausländischen Transportunternehmen ausgehe, hiess es zur Begründung im Ständerat.
Gegen die Motion wehrte sich Jakob Stark (SVP/TG). Private würden im Fahrzeug ihre Freizeit verbringen - etwa in den Ferien, argumentierte er. Man könne dies Chauffeuren deshalb nicht verbieten. Das Personalrecht dürfe zudem nicht für wettbewerbspolitische Zwecke abgeändert werden.
Regelung werde auch von Chauffeuren gewünscht
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) habe sich intensiv mit der prekären Situation im privaten Fahrzeugverkehr auseinandergesetzt, entgegnete Paul Rechsteiner (SP/SG). Die Regelung werde von den betroffenen Chauffeuren und Chauffeusen auch explizit gewünscht, sagte der frühere Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SBG).
Thierry Burkart (FDP/AG) hielt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Chauffeure in der Schweiz eigentlich gut seien. Burkart ist Zentralpräsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands Astag. Um gleich lange Spiesse zu haben, sei er für die Übernahme des EU-Rechts. Die Regelung komme so oder so.
SVP-Ständerat Hannes Germann (SH) erwiderte, dass die Schweizer Chauffeure ja eigentlich nicht von dieser Regelung betroffen seien. Diese könnten am Wochenende nach Hause. «Wir sollten die Chauffeure und Chauffeusen nicht mit solchen Regeln bevormunden», erklärte er.
Umsetzung ab Januar 2022 vorgesehen
Die Umsetzung sei auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, sagte schliesslich Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. «Es ist abgemacht, dass die Regelung kommt.» Die Motion entspreche dem, was ohnehin zu tun sei, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Der Nationalrat hatte der Motion bereits in der vergangenen Herbstsession zugestimmt. Das Geschäft geht an den Bundesrat.