Corona-Leaks: Mails zwischen Ringier-CEO & Berset-Berater sind tabu

Matthias Neuhaus
Matthias Neuhaus

Bern,

Ein Berner Zwangsmassnahmengericht hat bezüglich der «Corona-Leaks» ein womöglich wegweisendes Urteil gefällt, welches die Anklage in Bedrängnis bringt.

Alain Berset
Ex-Bundesrat Alain Berset (r.) mit seinem ehemaligen Kommunikationschef Peter Lauener. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Affäre um die Corona-Leaks hat ein Berner Gericht ein Urteil gefällt.
  • Die E-Mails zwischen Ringier-CEO Walder und Ex-Berset-Berater Lauener bleiben versiegelt.
  • Ob die Bundesanwaltschaft den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, ist unklar.

2022 sorgte ein Polizeieinsatz schweizweit für Schlagzeilen. Mehrere Vertraute von zwei Bundesräten wurden abgeführt. Darunter auch Peter Lauener, der Kommunikationschef des damaligen Gesundheitsministers Alain Berset.

Der Vorwurf: Verletzung des Amtsgeheimnisses und ein «Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft». Denn: Lauener soll Marc Walder, CEO des Ringier-Verlags, während der Pandemie vertrauliche Informationen weitergegeben haben.

Die Vorkommnisse gingen damals als «Corona-Leaks» in die Geschichte ein.

Mailverkehr für Strafverfolger tabu

Nun hat das Berner Zwangsmassnahmengericht vor wenigen Tagen ein entscheidendes Urteil gefällt, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Darin stehe, dass die Kommunikation zwischen Walder und Lauener nicht ausgewertet werden darf. Der Mailverkehr zwischen dem Ringier-Boss und dem Ex-Berset-Berater bleibe für die Strafverfolger versiegelt.

Das Gericht argumentiere mit dem journalistischen Quellenschutz und dem Redaktionsgeheimnis. Weiter werde die Wichtigkeit der Medienfreiheit für das demokratische Zusammenleben bekräftigt.

Die Zeitung zitiert aus der Urteilsbegründung: «Brisante Informationen sind tendenziell eher erhältlich, wenn Medienschaffende der Informationsquelle oder dem Autor Diskretion zusichern können, welche der Staat nicht durch eine Pflicht zur Zeugenaussage durchbrechen darf.»

Urteil als Ende der Corona-Affäre?

Das Redaktionsgeheimnis würde den Medienschaffenden den Zugang zu Informationen erleichtern, welche ihnen erlauben, die Wächterfunktion der Medien wahrzunehmen. Der Quellenschutz sei da, um der «Herstellung von Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten» zu dienen, heisst es weiter.

Macht der Bundesrat genug gegen Indiskretionen?

Das Urteil des Zwangsmassnahmengerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Bundesanwaltschaft den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, sei unklar.

Laut der Zeitung dürfte es das Ende der Corona-Leaks-Affäre bedeuten, falls das Urteil Bestand habe.

Kommentare

User #3777 (nicht angemeldet)

Ha, Ha, Ha,....wer zu letzt lacht, der lacht am besten.....

User #5029 (nicht angemeldet)

Da geht auch das Vertrauen in die Gesetzgebung verloren. Sauhäfeli schütz Sautecheli. Normalbürger müssten die Hosen runterlassen und alles offenlegen. Hinterlässt den Eindruck das es was zu verbergen gibt. Irgendetwas stimmt da nicht. Wächterfunktion? Ich habe keine Wächterfunktion der Medien während der Coronadiktatur gesehen, nur Mainstream.

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