Coronavirus: BAG setzt 18 neue Gebiete auf die Quarantäneliste

Alexandra Aregger
Alexandra Aregger

Bern,

Das BAG hat am Mittwoch neue Gebiete definiert, die wegen ihrer Fallzahlen mit dem Coronavirus auf die Quarantäneliste gesetzt werden.

Coronavirus
Einreisende in die Schweiz müssen, falls sie sich in einem als Risiko-Gebiet definierten Land aufgehalten haben, in Quarantäne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAG hat seine Quarantäneliste aktualisiert.
  • Ab dem 22. Februar sind viele Regionen in Deutschland, Frankreich und Italien drauf.
  • Die Regionen Sachsen DE und Veneto IT fallen von der Liste.

Seit Montag gilt in der Schweiz ein neues Einreiseregime: Sämtliche Fluggäste müssen vor dem Abflug in die Schweiz einen negativen PCR-Test auf das Coronavirus vorweisen. Auch für Einreisende über den Landweg gelten strengere Regeln.

Nun hat das BAG heute Mittwoch auch die Quarantäneliste um über ein Dutzend Gebiete erweitert.

Ab dem 22. Februar müssen neu sämtliche Einreisende aus folgenden Regionen in die 10-tätige Quarantäne:

Albanien, Bahrain, Brandenburg DE, Sachsen-Anhalt DE, Aquitaine-Limousin-Poitou-Charentes FR, Centre - Val de Loire FR, Ile-de-France FR, Normandie FR, Pays de la Loire FR, Marche IT, Puglia IT, Umbria IT, Kolumbien, Serbien, Seychellen, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und die Vereinigte Arabische Emirate.

Weiterhin auf der Quarantäneliste sind Andorra, Brasilien, Thüringen DE, Estland, Provence-Alpes-Côte d’Azur FR, Irland, Israel, Emilia-Romagna IT, Friuli-Venezia Giulia IT, Lettland, Libanon, Litauen, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Salzburg Ö, Panama, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich.

Ab 11. Februar nicht mehr in Quarantäne müssen Einreisende aus Sachsen DE, Veneto IT und Zypern.

Hierbei gilt zu beachten, dass die Quarantäne seit Montag von zehn auf sieben Tage verkürzt werden kann. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass sich die betroffene Person nach sieben Tagen testet und das Resultat negativ ist. Nötig ist zudem eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde.

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