Coronavirus: Diese gelockerten Regeln gelten ab heute
Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert. Heute schon beginnt das neue Corona-Zeitalter. Eine Übersicht über noch geltende Massnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor einem Jahr waren die Corona-Zahlen so tief, dass fast keine Massnahmen mehr galten.
- Dieser Sommer wird in Bezug auf Einschränkungen ebenfalls weniger strikt.
- Die Maskenpflicht draussen fällt, ebenso die Personenobergrenze an Events und in Klubs.
Die gelockerten Massnahmen gegen das Coronavirus treten ausnahmsweise nicht am Montag, sondern schon heute Samstag in Kraft. Nau.ch liefert eine Übersicht, was bis mindestens August gelten wird.
Coronavirus: Darauf müssen Sie achten
Pünktlich auf die heissesten Monate schafft der Bundesrat die Maskenpflicht im Freien und im Büro ab. Im öffentlichen Verkehr und in Innenbereichen wie Läden oder Restaurants – sofern man nicht am Tisch sitzt – besteht sie hingegen weiter.
Weiter wird in der Arbeitswelt die Homeofficepflicht auf eine Empfehlung herunterskaliert. Das bedeutet auch, dass Betriebe ihre Angestellten nicht mehr regelmässig auf das Coronavirus testen müssen.
Ab in den Ausgang – mit Zertifikatsapp
Punkto Kultur und Freizeit wird der Sommer relativ locker. Ab heute können Klubs und Nachtlokale wieder offen haben und so viele Partygäste willkommen heissen, wie es Platz hat. Dasselbe gilt für Grossevents wie Konzerte, Festivals oder Fussballspiele. Einzige Bedingung hierfür ist das Covid-Zertifikat, heisst also, nur Genesene, negativ Getestete oder Geimpfte haben Zugang.
Für Veranstaltungen ohne Zertifikatscheck gelten noch Personenobergrenzen. Ist eine Sitzpflicht vorgegeben, so dürfen maximal 1000 Personen anwesend sein. Dürfen die Anwesenden stehen, sind draussen höchstens 500 und drinnen 250 Leute zulässig. In Innenräumen gilt zudem noch die Maskenpflicht – und die Anwesenden dürfen nicht tanzen.
Grillfest zu fünfzigst, Hochzeit uneingeschränkt
Im Gastronomie-Bereich gelten ebenfalls fast keine Einschränkungen mehr. Draussen und drinnen dürfen uneingeschränkt viele Gäste an einem Tisch sitzen. Zudem gehört die Sitzpflicht auf Terrassen der Vergangenheit an sowie auch die Sammlung der Kontaktdaten. Letzteres bleibt jedoch beim Essen oder Trinken in Innenbereichen Pflicht.
Familien und Freunde dürfen sich drinnen mit höchstens 30 Anwesenden treffen. Draussen sind bis zu 50 Personen zulässig. Das gilt aber nur für «wirklich private» beziehungsweise Treffen in den eigenen vier Wänden. Bei Feiern wie Hochzeiten oder Taufen, die nicht zu Hause stattfinden, gelten die Regeln des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Allgemein rät der Bundesrat dazu, die «Verhaltensregeln des BAG» zu beachten. Bei privaten Feiern gelten die Schutzmassnahmen dann nicht, wenn alle Gäste ein Covid-Zertifikat besitzen.
Im Sport und in der Kultur ist ebenfalls fast wieder Normalbetrieb möglich. Maskenpflicht, Abstand und Personenobergrenzen sind allesamt für Trainings oder Proben draussen abgeschafft. Bei Aktivitäten drinnen müssen die Kontaktdaten erhoben werden und eine gute Lüftung der Räumlichkeiten vorhanden sein.