Coronavirus: Diese Massnahmen gelten neu für Läden

Der Bundesrat hat zur Bekämpfung des Coronavirus neue Massnahmen beschlossen. Beim Einkaufen und privaten Treffen gelten verschärfte Regeln und Empfehlungen.

Coronavirus Läden
Ab 1. März dürfen die Läden in der Schweiz wieder öffnen. (Achivbild) - z.V.g.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus getroffen.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen in Läden werden bis auf weiteres verschärft.
  • Zudem gelten für die Festtage neue Regeln beim Singen.

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt im Zusammenhang mit dem Coronavirus angespannt. Da die Spitäler und deren Personal noch immer stark belastet sind, sollen die die Fallzahlen noch vor den Feiertagen weiter reduziert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat heute neue Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus angekündigt.

Weniger Personen in Läden, neue Regeln im Familienkreis

Während der Festtags- und Ferienzeit sollen sich weniger Personen gleichzeitig in Läden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember deshalb bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Die Kapazitätsbeschränkung für KMU-Detailhändler stösst auf Kritik beim Schweizerischen Gewerbeverband. Man sei «irritiert und befremdet über Entscheid und Vorgehen des Bundes­rates zu den Verschär­fungen im Detail­handel», schreibt der Verband in einer Mitteilung. Die Sozialpartner seien im Vorfeld weder ange­hört noch konsultiert worden, kritisiert der Gewerbeverband. Der Wirtschaftsverband nehme hingegen zufrieden zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf einen «Home-Office-Zwang» verzichte.

Coronavirus
...und auf die Politik. Hier abgebildet: Gesundheitsminister Alain Berset. - Keystone

Weiter gelten neue Regeln für Feste im Familienkreis. Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.

Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken. Damit soll die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich gehalten werden.

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