Coronavirus: Diese Regeln gelten ab 31. Mai in Beizen-Innenräumen

Michael Bolzli
Michael Bolzli

Bern,

Der Bundesrat lockert seine Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Ende Mai sollen Gaststuben wieder öffnen – es gilt allerdings eine Maskenpflicht.

Restaurant Coronavirus
Schweizer Restaurants dürfen seit dem 19. April die Terrassen wieder öffnen. Gäste kommen – wenn das Wetter mitspielt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 31. Mai sollen Gaststuben wieder für Kunden zugänglich sein.
  • In den Restaurant-Innenräumen gilt eine Maskenpflicht, auf den Terrassen nicht mehr.

Seit April sind Restaurant-Terrassen wieder geöffnet. Die Coronavirus-Fallzahlen sind trotzdem im Sinkflug. Der Bundesrat plant darum, am 31. Mai auch Gaststuben wieder zu öffnen.

«Dieser Teil des Öffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten», schreibt die Landesregierung in einer Medienmitteilung. Der Bundesrat setzt für den Schritt darum voraus, dass sich die epidemiologische Lage weiter verbessert oder zumindest stabilisiert.

«Für den Besuch im Café oder im Restaurant zählt der Bundesrat auf die Kooperation der Bevölkerung», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Ebenso müssten die Beizerinnen und Beizer die Schutzkonzepte durchsetzen und die Kontaktdaten sammeln.

Coronavirus
Auf den Terrassen gilt heute noch eine Maskenpflicht. - sda - KEYSTONE/Pablo Gianinazzi

Es sollen dieselben Regeln wie für den Aussenbereich gelten: Abstand, Kundendaten-Erhebung, pro Tisch nur vier Personen und eine Sitzpflicht. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht, wenn nicht konsumiert wird.

Der Druck der Gastronomie zeigt Wirkung: Die Maskenpflicht auf den Terrassen soll am 31. Mai fallen. Nach wie vor sind die Kantone zuständig, die Schutzkonzepte der Gastro-Betriebe zu überprüfen.

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