Coronavirus: Für diese Geimpfte gilt nun auch eine Testpflicht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat verschärft die Corona-Massnahmen auch für Geimpfte und Genesene.
- Wo die Masken- und Sitzpflicht nicht möglich ist, braucht es neu einen negativen Test.
- Davon ausgenommen sind Personen, deren Impfung nicht länger als vier Monate her ist.
Der Bundesrat zieht die Hebel im Kampf gegen das Coronavirus wieder an: Ab kommendem Montag gilt in öffentlichen Innenräumen wie Restaurants eine schweizweite 2G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also draussen bleiben.
Damit werde das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie würden das Virus leichter weitergeben und erkranken viel häufiger schwer, begründet Gesundheitsminister Alain Berset die neuen Einschränkungen.
Als zusätzlicher Schutz muss an den Orten mit einer 2G-Pflicht eine Maske getragen werden. Zudem ist die Konsumation nur im Sitzen erlaubt. Wo die Schutzmaske nicht getragen werden kann oder die Sitzpflicht nicht möglich ist, muss zudem ein negativer Test vorgewiesen werden .
Coronavirus: Berset verkürzt Booster-Frist auf vier Monate
Diese 2G-plus-Regel sorgte für grosses Staunen: Zahlreiche geimpfte Personen, die sich wegen der grossen Nachfrage erst später impfen lassen konnten, würden mit dieser Regel bestraft.
Doch noch während der Medienkonferenz des Bundesrats wurde bekannt, dass es eine Anpassung der Booster-Frist geben wird. Neu können sich doppelt geimpfte Personen bereits nach vier statt sechs Monaten ein drittes Mal impfen lassen.
Damit werden hunderttausende Geimpfte entlastet, die sich erst im Sommer impfen lassen konnten. Wer die zweite Impfung aber erst im September oder noch später erhalten hat, muss sich noch etwas gedulden: Bei diesen Personen wird der Booster frühestens im Januar 2022 möglich sein.
Ob tatsächlich alle Impfwilligen den Booster zeitgerecht erhalten werden, hängt vom Tempo der Kantone ab. Wie schnell diese den Betrieb in den Impfzentren hochfahren können, wird sich erst noch zeigen.