Coronavirus: Hier gilt ab Montag neu die Zertifikatspflicht
Der Bundesrat hat heute die erweiterte Zertifikatspflicht zum Coronavirus angekündigt. Nau.ch schlüsselt auf: Hier brauchts ab Montag das Zertifikat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat führt ab Montag die erweiterte Zertifikatspflicht ein.
- Sie gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
- Damit reagiert die Regierung auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.
Die Lage in den Spitälern bleibt wegen des Coronavirus angespannt. Die Intensivstationen sind stark ausgelastet. Nun reagiert der Bundesrat: Ab kommendem Montag, 13. September, gilt in der Schweiz die ausgeweitete Zertifikatspflicht.
Bedeutet: Nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann an Veranstaltungen teilnehmen oder im Restaurant essen gehen. Und hier braucht es demnach die Zertifikate:
Im Innern von Restaurants und Bars Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscentern, Kletterhallen, Hallenbädern, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos.
Coronavirus: Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern
An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht. Dies gilt für Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen und Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen.
Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen.
Coronavirus: Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten
Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik und Theaterproben wird der Zugang eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt hingegen nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen.