Coronavirus: Mindestabstand auf 1,5 Meter reduziert
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat gibt heute weitgehende Corona-Lockerungen bekannt.
- Weiterhin wichtig bleiben die Hygieneregeln. Der Mindestabstand sinkt auf 1,5 Meter.
- Wenn dieser während 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, soll man Masken tragen.
Der Bundesrat hat heute weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen bekanntgegeben. Fast alle Einschränkungen werden am kommendem Montag, 22. Juni aufgehoben.
Der Bundesrat betonte an der Pressekonferenz, dass vermehrt eigenverantwortliches Handeln in den Vordergrund rückt. Die Bevölkerung soll sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln halten.
Coronavirus: Mindestabstand 1,5 Meter
Der Mindestabstand wird aufgrund der tiefen Fallzahlen von 2 auf 1,5 Meter reduziert. Wenn diese Distanz während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann, besteht ein erhebliches Ansteckungsrisiko. In solchen Fällen rät der Bundesrat zum Tragen einer Maske.
Ausserdem werden die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird verzichtet.
Coronavirus: Restaurants können wieder mehr Gäste bewirten
In Restaurants führt der heute vorgeschriebene Abstand von 2 Metern zwischen den Tischen zu grossen Umsatzeinbussen. Auch in Zukunft muss hier aber der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Es gilt der Abstand zwischen den Tischkanten – so wie bisher. Kann dies nicht gewährleistet werden, müssen gemäss Bundesrat Abtrennwände eingerichtet werden.
Zudem muss jeweils eine Person pro Tisch die Kontaktdaten abgeben. Die Sperrstunde wird für Restaurants, Bars und Nachtclubs per 22. Juni aufgehoben.
Auch in Kinos und Fitnesszentren gilt weiter der Mindestabstand
Auch in Fitnessstudios und Kinos muss der Mindestabstand weiter eingehalten werden. Wie in der Medienmitteilung steht, muss deshalb neu überall ein Händedesinfektionsmittel oder Waschbecken mit Seife zur Verfügung stehen. Auch hier können, wenn dies nicht möglich ist, Schutzmassnahmen wie Masken oder Trennwände vorgesehen werden.
In Schulen gelten ebenso dieselben Regeln. Dies ist sowohl in Unterrichtsräumen, als auch in den Kantinen der Fall.